Aktenüberprüfung

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Vergabekammer Westfalen

Overberghaus Münster-Nord

Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber
Zuständigkeit der Vergabekammer Westfalen

Die Vergabekammer Westfalen ist zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren öffentlicher Auftraggeber. Sie kontrolliert, ob öffentliche Auftraggeber bei einer laufenden, euopaweiten Auftragsausschreibung gegen das Vergaberecht verstoßen haben. Außerdem prüft die Vergabekammer, ob in solch einem Fall Unternehmen, die ein Interesse an dem Auftrag haben, in ihren Rechten verletzt worden sind. (...)

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Antrag auf Nachprüfung
Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens

Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag. Der Antragsteller sollte den Antrag auf Nachprüfung möglichst an die Vergabekammer faxen. Dies ist wegen der kurzen Entscheidungsfristen sinnvoll. Erreicht der Nachprüfungsantrag die Vergabekammer, wenn der Zuschlag bereits erteilt ist, kann er nicht mehr aufgehoben werden. Ein Nachprüfungsverfahren wäre dann unzulässig. (...)

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Verfahrensschritte
Ablauf eines Nachprüfungsverfahrens

Nachdem ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer eingegangen ist, prüft sie zunächst, ob er offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist. Dabei überprüft die Vergabekammer nur summarisch die Zugangsvoraussetzungen für ein Nachprüfungsverfahren. (...)

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Gebühren und Aufwendungen
Kosten eines Nachprüfungsverfahrens

Die Kosten eines Nachprüfungsverfahrens trägt die Partei, die im Verfahren unterliegt. Neben den Gebühren der Vergabekammer muss die unterliegende Partei damit rechnen, dass sie Aufwendungen für Rechtsanwälte erstatten muss. Im Einzelnen können folgende Kosten anfallen. (...)

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Beschwerde
Rechtsmittelinstanz

Die meisten Nachprüfungsverfahren enden mit einem Beschluss der Vergabekammer. Jede Verfahrenspartei kann jedoch sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss einlegen. Dies gilt auch für den Beigeladenen, und zwar unabhängig davon, wie intensiv er sich am Verfahren beteiligt hat. Zuständige Rechtsmittelinstanz ist für den Regierungsbezirk das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. (...)

Zusätzliche Informationen

Kontakt

Bitte nutzen Sie für alle Anträge das Telefax der Vergabekammer Westfalen:

 

Vergabekammer

Geschäftsstelle, zentrales Postfach
Telefax: 0251 411-2165 

 

Geschäftsstelle der Vergabekammer
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147 Münster 

 

Bitte beachten Sie, dass nur Nachprüfungsanträge, die von 
Montag bis Freitag bis 14 Uhr
eingehen, noch am selben Tag bearbeitet werden können.
Anträge die nach 14 Uhr eingehen, können erst am darauf folgenden Arbeitstag bearbeitet werden.

Die Vergabekammer Westfalen bittet außerdem darum, die Anträge einschließlich der Anlagen zusätzlich per E-Mail an folgende Adresse zu übersenden:
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

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