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Arbeitsschutz


Gefahrguttransporte

Warnschild vor Gefahrgut am LKW

© B. Wylezich/Fotolia

Von gefährlichen Gütern können, zum Beispiel bei unsachgemäßer Verpackung oder bei Unfällen, Gefahren ausgehen. Um gefährliche Güter sicher zu transportieren, müssen alle Personen, die mit Gefahrguttransporten befasst sind, Sicherheitsvorschriften, Rechtsverordnungen und Gesetze einhalten.

Was sind gefährliche Güter?

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes bei einem Transport Gefahren ausgehen können. Dies sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere:

  • für die Allgemeinheit,
  • für wichtige Gemeingüter,
  • für Leben und Gesundheit von Menschen sowie
  • für Tiere und Sachen.

Zu den gefährlichen Gütern zählen zum Beispiel:

  • Sprengstoffe, Munition und Feuerwerkskörper,
  • Gase,
  • entzündbare flüssige und feste Stoffe,
  • selbstentzündliche Stoffe,
  • Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln,
  • entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxiden,
  • giftige Stoffe,
  • ansteckungsgefährliche Stoffe,
  • radioaktive Stoffe,
  • ätzende Stoffe,
  • wasserverunreinigende Stoffe.

Anforderungen an Fahrer von Gefahrguttransporten – ADR-Bescheinigung

Fahrzeugführer müssen eine Schulung über den Gefahrguttransport nachweisen. Die Schulungsbescheinigung gemäß  8.2.1 ADR erwerben sie mit der erfolgreichen Teilnahme an einem von der zuständigen Industrie- und Handelskammer anerkannten Lehrgang. Die ADR-Bescheinigung ist fünf Jahre gültig. Ohne diesen Gefahrgutführerschein darf ein Fahrer Gefahrgut nur unter besonderen Einschränkungen und Beachtung spezieller Besonderheiten transportieren.

Unterweisungspflicht von Unternehmen

Unternehmen sind verpflichtet, alle weiteren Mitarbeiter, die an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt sind – je nach Verantwortlichkeiten und Aufgaben – über die Gefahrgutvorschriften durch regelmäßige Schulungen zu unterweisen.

Gefahrgutbeauftragte in Unternehmen

Unternehmen, die mehr als sogenannte „Kleinmengen“ Gefahrgut befördern, versenden, zur Beförderung verpacken oder übergeben, müssen in der Regel mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Anforderungen an Kraftfahrzeuge

Die Kraftfahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren, müssen den Rechtsnormen entsprechende Anforderungen erfüllen, um die Sicherheit zu gewährleisten. Grundsätzlich müssen Bau und Ausrüstung des Fahrzeugs eine Ladungssicherung möglich machen. Besondere Vorschriften gelten für Fahrzeuge, die zum Beispiel Tanks und Explosivstoffmengen befördern.

Geregelt wird die Beförderung gefährlicher Güter mit Straßenfahrzeugen durch die Gefahrgutverordnung und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR). Sie stellen Anforderungen unter anderem an:

  • technische Sicherheitsmerkmale,
  • Schutzausrüstungen,
  • Kennzeichnungen  der Fahrzeuge und Versandstücke und
  • verpflichten zum Mitführen bestimmter Transportdokumente.

Ähnliche Regelungen gelten auch im Schienen-, Schiffs- und Luftverkehr.

Private Gefahrguttransporte

Auch private Gefahrguttransporte unterliegen den Vorschriften des ADR. Diese gelten zum Beispiel für Reservekanister, die im Auto transportiert werden. Hierfür gilt zunächst eine Freistellung nach 1.1.3. ADR. Dabei handelt es sich um eine Begrenzung der Menge des Kraftstoffes je Transport. Sollte jedoch die Grenze von 1000 Punkten erreicht sein, sind alle Vorschriften des Gefahrgutrechts verbindlich. Die Punkte berechnen sich dabei aus der Gesamtmenge des Kraftstoffes in den Kanistern und seiner Beförderungskategorie nach ADR.

Informationen dazu, was bei privaten Gefahrguttransporten zu beachten ist, wie zum Beispiel für Gase, halten auch Händler vor Ort für Sie bereit.

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beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (www.lia.nrw.de)


Telefon: 0211 3101-1133
Zeiten: Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr


Online-Beratungsservice KomNet NRW
Kostenfreies Expertennetzwerk für Fragen und Antworten zum Thema „Gesunde Arbeit“

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