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Die Bezirksregierung

Bezirksregierung Münster

Bezirksregierung Münster © Bezirksregierung Münster

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Die Bezirksregierung Münster ist eine von fünf Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen.
Sie ist die Vertretung der Landesregierung im Regierungsbezirk Münster. Die Bezirksregierung Münster versteht sich heute mehr denn je als Dienstleister. Sie ist Moderator und Motor in der Region. Sie bündelt die regionalen Kräfte und will Konsens schaffen.

Die staatliche Mittelinstanz zwischen Landesregierung und den Oberbürgermeistern und Landräten hat sich in bevölkerungsstarken großen Flächenländern wie Nordrhein Westfalen als unverzichtbar erwiesen.  

Wozu Bezirksregierung?

  • Sie bündelt staatliche Verwaltung
  • Sie koordiniert unterschiedliche Interessen
  • Sie bietet regionale Dienstleistungen an
  • Sie moderiert und gibt Impulse
  • Sie plant die regionale Entwicklung

Staatliche Verwaltung bündeln

Bei der Bezirksregierung laufen die wesentlichen Aufgabenstränge fast aller Landesministerien zusammen. Deshalb nennt man die Bezirksregierungen auch Bündelungsbehörden. Diese Bündelung und die Integration von Fach- und Sonderbehörden macht die Bezirksregierung zu einer schlagkräftigen Verwaltungsbehörde. Sie bietet als einheitliche Anlaufstelle schnelle, mit allen Ressorts abgestimmte Entscheidungen aus einer Hand und damit einen besseren Service für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Kommunen.

Der Vorteil für Menschen und Unternehmen in der Region ist klar: Sie müssen mit einem Anliegen, das verschiedene Fachgebiete berührt, nicht mehrere Behörden einschalten, sondern bekommen von der Bezirksregierung einen einzigen umfassenden Bescheid. Das spart nicht nur Zeit, sondern vor allem auch Geld.

Kurze Entscheidungs- und Genehmigungsfristen und die hohe Qualität der Entscheidungen stärken die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Region.

Interessen koordinieren

Antragsteller, staatliche Fachbehörden, kommunale Verwaltungen, Verbände, Organisationen, Wirtschaft und Industrie vertreten oft unterschiedlich fachliche Standpunkte. Aufgabe der Bezirksregierung ist es, die verschiedenen Interessen aufzugreifen, abzuwägen, neue Lösungsmöglichkeiten und Kompromisse zu entwickeln.

Beispiel: Bei der Entscheidung über ein Straßenbauprojekt müssen Belange des Straßenverkehrs, der Wasserwirtschaft, des Umweltschutzes, der Land- und Forstwirtschaft, der Bodenordnung, der Wirtschaftsförderung, der Kommunen und die Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden. Statt einer Vielzahl einzelner Genehmigungen trifft die Bezirksregierung eine Gesamt-Entscheidung, meist in Form eines Planfeststellungsbeschlusses. Zuvor hat die Bezirksregierung die Bürger, Kommunen, verschiedene andere Behörden und Interessengruppen umfassend am Verfahren beteiligt, die einzelnen Belange bewertet und nach Möglichkeit auf einen gemeinsamen Nenner gebracht.

Impulse geben, Konsens schaffen

Die Bezirksregierung nimmt als Vertretung der Landesregierung und Mittelinstanz die Staatsaufgaben in der Emscher-Lippe-Region und dem Münsterland wahr. Sie berät und beaufsichtigt die Kreise und kreisfreien Städte; sie achtet darauf, dass diese nach Recht und Gesetz entscheiden und überörtliche Interessen berücksichtigt werden. Zugleich vertritt sie die kommunalen Interessen gegenüber dem Land.

Sie erfüllt darüber hinaus überregionale Aufgaben. So genehmigt sie bedeutende Infrastrukturprojekte für Straßen-, Schienen- und Luftverkehr, für die Energie- und Wasserversorgung, den Hochwasserschutz sowie für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung. Die Bezirksregierung Münster gibt Impulse für die strukturelle Entwicklung der Region, die Landesplanung und Raumordnung, die Stärkung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Zugleich moderiert sie den regionalen Konsens. Über die Grenzen hinweg pflegt sie seit vielen Jahren gute Kontakte mit niederländischen Partnern und Mitgliedern der EUREGIO.

Kundenorientiert handeln

Die Bezirksregierung Münster versteht ihre Arbeit als kundenorientierte Dienstleistung für die Menschen und Unternehmen. Sie wirkt auf eine zweckmäßige, wirtschaftliche und transparente Verwaltung hin. Die rund 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten mit hohem Engagement, konstruktiv und partnerschaftlich mit Bürgern, Kommunen, der Wirtschaft, Verbänden und anderen Behörden zusammen. Sie handeln in dem Bewusstsein, ein wichtiger Teil eines demokratischen und rechtsstaatlichen Gemeinwesens zu sein und Mitverantwortung für das Wohl von mehr als 2,6 Millionen Menschen zu tragen.

Traditionsreich

Bezirksregierungen gehören zu Institutionen mit langer Tradition. Seit 1803 existiert die Instanz, früher noch Kriegs- und Domänenkammer genannt. Damals wurden die Informationen noch per Boten übermittelt. Heute geht`s online viel schneller. Die Informationswege wandeln sich.

Dienstsitz

Das Dienstgebäude „Freiherr-vom-Stein-Haus″ am Domplatz 1–3 ist Dienstsitz der Behördenleitung. Weitere Standorte gibt es in Münster-Nord/Nevinghoff, an der Weseler Straße und der Joseph-König-Straße in Münster sowie in Herten und Coesfeld.

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