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Arbeitszeit der Kraftfahrer, Fahrtenschreiber

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Lenk- und Ruhezeiten
Arbeitszeit der Kraftfahrer

Die Arbeitszeit der Kraftfahrer von Lastkraftwagen und Kleintransportern zur gewerblichen Güterbeförderung und Kraftomnibussen zur gewerblichen Personenbeförderung ist in den Sozialvorschriften im Straßenverkehr geregelt. Besonders die Vorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten dienen der Gesundheit des Fahrpersonals, aber auch der Verkehrssicherheit. (...)

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Fahrtenschreiberkarten
Karten für digitale Fahrtenschreiber

Nutzfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger 3,5 Tonnen übersteigt, und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen dürfen in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mit einem digitalen Fahrtenschreiber (auch Kontrollgeräte oder Tachografen) zur Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten ausgestattet sind. Die Bedienung dieser digitalen Tachografen erfolgt mit speziellen Chipkarten. (...)

Zusätzliche Informationen

Service

Telefonische Erst­beratung für Arbeit­geber­innen, Arbeit­geber und Beschäftigte zu sicherer und gesunder Arbeit

beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (www.lia.nrw.de)


Telefon: 0211 3101-1133
Zeiten: Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr


Online-Beratungsservice KomNet NRW
Kostenfreies Expertennetzwerk für Fragen und Antworten zum Thema „Gesunde Arbeit“

www.komnet.nrw.de

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