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Schwerbehindertenrecht

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Schwerbehindertenrecht
Fachaufsicht

Jährlich werden in Nordrhein-Westfalen circa 500.000 Verfahren bearbeitet, um eine Behinderung oder gesundheitliche Merkmale für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen festzustellen. Für eine einheitliche Rechtsanwendung hat die Bezirksregierung Münster die Fachaufsicht in Nordrhein-Westfalen. (...)

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Rund um das Verfahren
Fragen und Antworten

Behinderte Menschen haben ein Recht auf besondere staatliche Leistungen. Diese Leistungen sollen es ihnen ermöglichen, am Leben in der Gesellschaft und insbesondere am Arbeitsleben besser teilnehmen zu können. Dadurch sollen die Nachteile, die Menschen mit Behinderungen haben, möglichst ausgeglichen werden. Entscheidend dabei ist, in welchem Maß die Beeinträchtigungen den Menschen davon abhalten, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. (...)

Antragsformular

Papier oder online
Antrag stellen

Der Erstantrag auf Feststellung einer Behinderung kann über ein Formblatt oder online erfolgen. Das gleiche Formular kann auch für einen Änderungsantrag genutzt werden. Die Antragstellung online ist barrierefrei und anwenderfreundlich. Ansprechpartner für spezielle Fragen sind die kreisfreien Städten und Kreise. (...)

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Nachteilsausgleich
Merkzeichen

Schwerbehinderte Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 festgestellt ist, erhalten einen Schwerbehindertenausweis. Mit diesem Ausweis weisen sie ihren Anspruch auf Leistungen nach. Bei bestimmten gesundheitlichen Beeinträchtigungen werden sogenannte Merkzeichen in den Schwerbehindertenausweis eingetragen. (...)

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Dauer der Gültigkeit
Verlängerung des Schwerbehindertenausweises

Die Verlängerung des Schwer­be­hinderten­ausweises sollte rechtzeitig etwa 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Ausweises bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung formlos beantragt werden. Eine Verlängerung des bisherigen Ausweises ist nur möglich, wenn es sich um einen Ausweis im alten Format handelt. Alternativ kann die Ausstellung eines neuen Ausweises im Scheckkartenformat beantragt werden. (...)

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Unterstützung für den Alltag
Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland heißt es: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Menschen mit Behinderungen sollen selbstständig und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. (...)

Zusätzliche Informationen

Kontakt

Für Fragen zu Ihrem Wider­spruchs­verfahren im Schwer­behinderten­recht wenden Sie sich bitte an unsere Hotline:

0251 411-3382

Hotline-Zeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag
09:30 bis 11:30 Uhr

und

Dienstag, Donnerstag
13:30 bis 15:30 Uhr



Bitte beachten Sie:
Bei Fragen zu Ihrem Erst- oder Änderungs­antrag, zu Nach­weisen für die Finanz­behörden sowie zur Ausweis­ausstellung und -verlängerung und zu einem Beiblatt zum Ausweis bzw. Wert­marke für die Beförderung im ÖPNV wenden Sie sich bitte an Ihren örtlich zuständigen kommunalen Aufgaben­träger, den Kreis oder die kreis­freie Stadt, in dem/der Sie leben.

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