Kinderspielzeug

Hauptinhalt

Arbeitsschutz


Produktsicherheit

Spülmaschine

© mariesacha/Fotolia

Täglich benutzen wir zahlreiche Produkte und Geräte. Egal ob als Verbraucherprodukte oder als Arbeitsmittel, wir wählen stets aus einem Angebot an geprüften Produkten, die uns der Markt bereitstellt. Für die Sicherheit der Produkte und Geräte sorgen das Produktsicherheitsgesetz und dazu erlassene Verordnungen. Sie regeln die sicherheitstechnische Beschaffenheit vom Spielzeug bis hin zur Großanlage. Aufgabe der Marktüberwachung ist es, dass alle Wirtschaftsakteure die gesetzlichen Vorschriften in der Praxis umsetzen und einhalten.

Marktüberwachungsbehörde

Die Bezirksregierung Münster ist für ihren Regierungsbezirk die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach dem Produktsicherheitsgesetz. Sie prüft, ob die am Markt von Wirtschaftakteuren, wie Herstellern, Einführern oder Händlern, bereitgestellten Produkte den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.

Die Überprüfung der Produkte erfolgt im Rahmen von regionalen und überregionalen Marktüberwachungsprogrammen. Die Bezirksregierung prüft auch aufgrund von Hinweisen und Informationen, wie sie sich zum Beispiel durch Arbeitnehmer- und Verbraucherbeschwerden oder aus der Beobachtung eines Unfallgeschehens ergeben.

Stellt die Behörde bei einer Überprüfung Mängel fest, so leitet sie die erforderlichen Schritte gegenüber den verantwortlichen Wirtschaftsakteuren ein. Hierzu gehört unter anderem, dass sie die zuständigen Akteure verpflichtet, Produkte, die ein ernstes Risiko für den Verwender oder für Dritte darstellen, aus dem Markt zurückzunehmen oder zurückzurufen.

Europäische Marktüberwachung

Informationen über unsichere Produkte werden von den europäischen Marktaufsichtsbehörden und der EU-Kommission über die Informationssysteme ICSMS (Information and Communication System for pan-european Market Supervision) und RAPEX (Rapid Exchange of Information System) bekannt gegeben. Zudem können gefährliche Produkte über das System ICSMS direkt der zuständigen Marktaufsichtsbehörde gemeldet werden. Mit dem Schnellwarnsystem RAPEX werden im Wochenrhythmus europaweite Warnungen zu gefährlichen Produkten veröffentlicht.

Kinderspielzeug

© lagom/Fotolia

Gesetzliche Grundlage

Das Produktsicherheitsgesetz sowie die dazu erlassenen Verordnungen regeln zum Schutze der Verbraucher und Arbeitnehmer die sichere Beschaffenheit von Geräten, Produkten und Anlagen.

Das Produktsicherheitsgesetz erfasst eine breite Palette von Erzeugnissen. Darunter alle elektrischen Geräte oder Werkzeuge bis hin zu komplexen Großanlagen der Industrie. Das Gesetz verpflichtet Hersteller, Einführer und Händler nur sicherheitstechnisch einwandfreie Produkte auszustellen und in den Verkehr zu bringen.

Auf der Grundlage des Produktsicherheitsgesetzes sind außerdem produktspezifische Verordnungen erlassen worden. Sie regeln die Anforderungen an bestimmte Produkte. Dazu gehören zum Beispiel die Verordnung über das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel (1. ProdSV) oder die Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug (2. ProdSV).

CE-Kennzeichnung

CE-Kennzeichen

© wikimedia

Für CE-kennzeichnungspflichtige Produkte, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums EWR verkauft werden, ist es obligatorisch, die CE-Kennzeichnung anzubringen. Für diese Produkte gelten die Europäischen Gemeinschaftsrichtlinien. Hersteller oder deren Bevollmächtigten bringen die CE-Kennzeichnung auf dem verwendungsfertigen Produkt an. Damit bestätigen sie, dass das Erzeugnis den allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen der Europäischen Union entspricht. CE-kennzeichnungspflichtige Produkte sind zum Beispiel elektrische Betriebsmittel wie Haartrockner, Kaffeemaschinen oder Leuchten.

GS-Kennzeichnung

GS-Kennzeichen

© wikimedia

Neben der CE-Kennzeichnung kann – bis auf einige wenige Ausnahmen – auch das GS-Zeichen stehen. Das GS-Zeichen ist ein freiwilliges Gütesiegel. Es darf nur an ein Produkt angebracht werden, wenn zuvor eine unabhängige und staatlich zugelassene Prüfstelle ein Baumuster geprüft hat. Außerdem wird die laufende Fertigung ebenfalls durch die Prüfstelle überwacht.

Gebrauchsanweisung

Das Produktsicherheitsgesetz fordert von Herstellern, Einführern und Händlern für Produkte eine Gebrauchsanweisung mitzuliefern. Dies gilt, wenn der Nutzer bestimmte Regeln im Umgang mit dem Produkt beachten muss. Sind Regeln nötig, um das Produkt zu verwenden, zu ergänzen oder instand zu halten, muss der Nutzer diese einer Gebrauchsanweisung entnehmen können. Die Gebrauchsanweisung ist in deutscher Sprache abzufassen. Sie muss zur Verfügung stehen, wenn das Produkt am Markt bereit steht und umfangreiche sicherheitsrelevante Informationen enthalten. Nur so kann ein Käufer sich vor möglichen Gefahren, die von dem Produkt ausgehen, schützen.

Rechtsvorschriften

Zusätzliche Informationen

Service

Telefonische Erst­beratung für Arbeit­geber­innen, Arbeit­geber und Beschäftigte zu sicherer und gesunder Arbeit

beim Landesinstitut für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung NRW (www.lia.nrw.de)


Telefon: 0211 3101-1133
Zeiten: Mo – Do 9 – 15 Uhr, Fr 9 – 14 Uhr


Online-Beratungsservice KomNet NRW
Kostenfreies Expertennetzwerk für Fragen und Antworten zum Thema „Gesunde Arbeit“

www.komnet.nrw.de

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}