Zwei Hände bilden mit Buchstabenwürfeln das Wort Covid19

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Coronavirus im Regierungsbezirk Münster


Nordrhein-Westfalen
Coronavirus

Auf dieser Seite finden Sie die gebündelten Informationen zur Corona-Pandemie in NRW:

Informationen zum Coronavirus in Nordrhein-Westfalen 

https://www.mags.nrw/coronavirus

Corona Daten des Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) 

https://www.lzg.nrw.de/inf_schutz/meldewesen/
infektionsberichte/corona_infektionsbericht/index.html

Wichtiger Hinweis des LZG NRW: Für die bundesweite "Corona-Notbremse" ist die Veröffentlichung des RKI unter https://www.rki.de/inzidenzen  maßgeblich. Die dortigen Daten berücksichtigen keine Fälle, die die Gesundheitsämter für zurückliegende Meldetage übermitteln, und können daher gegebenenfalls von unserer täglich aktualisierten Corona-Meldelage abweichen.

Archivdaten des Intensivregisters (DIVI)

https://www.intensivregister.de   

Diese Daten sind auch abweichend von den Daten der Bezirksregierung Münster, da die von uns veröffentlichten Daten die Datenlage morgens des Vortages wiederspiegelten, die veröffentlichten Daten des Intensivregisters aber jeweils die potenziell im Nachgang noch aktualisierten Daten sowie die Meldung des aktuellen Tages zum Meldezeitpunkt 12 Uhr darstellen. (https://www.intensivregister.de/#/faq/)

Erläuterungen: Mit der Änderung von § 28a IfSG vom 15.09.2021 wurden für die Länder Möglichkeiten implementiert, weitergehende Schutzmaßnahmen zu erlassen. Als Maßstab für die weitergehenden Schutzmaßnahmen wurden Leitindikatoren definiert, die die Dynamik des Infektionsgeschehens durch ansteckendere Virusvarianten präziser darstellen sollten, Entscheidungen über Schutzmaßnahmen an dem Schutz von Leben und Gesundheit ausrichten sollten und eine drohende Überlastung der regionalen und überregionalen stationären Versorgung vermeiden sollten:

  1. Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen,
    Dieser Leitindikator „Neuinfizierte“ richtet sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz).
  2. Anzahl der in Bezug auf die Coronavirus Krankheit in ein Krankenhaus aufgenommenen Personen je 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen,
    Dieser Leitindikator „Hospitalisierung“ bestimmt sich nach der landesweiten Zahl der Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen (7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz). Ein Hospitalisierungsfall ist jede Person, die sich in Bezug auf die COVID-19-Erkrankung in einem Krankenhaus in stationärer Behandlung befindet.
  3. die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten „Intensivbetten“.
    Der Leitindikator „Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität.

Mit § 28a Abs. 3 Satz 6 des Infektionsschutzgesetzes erhielten die Landesregierungen zudem die Möglichkeit, unter Berücksichtigung der jeweiligen stationären Versorgungskapazitäten, mittels Rechtsverordnung, Schwellenwerte für die Leitindikatoren festzusetzen, um besondere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus zu erlassen. Aufgrund der Stabilisierung der Werte aller relevanten Indikatoren in Nordrhein-Westfalen verzichtete das Gesundheitsministerium Anfang September 2021 bewusst auf die Festlegung von pauschalen Grenzwerten für die einzelnen neuen Indikatoren (Schutzverordnung: Inzidenz ist nicht mehr der einzige Maßstab | Mit Menschen für Menschen. https://www.mags.nrw/pressemitteilung/land-weist-neue-leitindikatoren-zur-bewertung-des-infektionsgeschehens-aus).

Unter Berücksichtigung der folgenden 2 Regelungen, hat man sich z.B. im Regierungsbezirk Münster darauf verständigt, eine quantitative Grenze für den Anteil an COVID Patienten auf Intensivstationen anzugeben, um Entscheidungsträgern im Krisenmanagement ein potenziell schnell erforderliches Handeln anhand von konkreten Daten zu erleichtern. Die Entscheidung hierfür wurde durch bereits gesetzte, hilfreiche quantitative Grenzen dargestellt:

  1. Dauerhaft müssen mind. 10% der Intensivbetten freigehalten werden (gem. „Pandemiebedingte Steuerung der regionalen Versorgungskapazitäten im Krankenhausbereich“)
  2. Gem. NRW-Kleeblattkonzept tritt die Planstufe ROT ein, wenn sich eine Überlastungssituation abzeichnet (z.B. belegbare ICU Betten innerhalb von 24 h < 5%)

Um eine drohende Überlastung der regionalen und überregionalen intensivmedizinischen Versorgung zu vermeiden war es besonders wichtig, Schwellenwerte zu definieren, die zum einen die reale Kritikalität der Belegung auf den Intensivstationen wiederspiegelten und zum anderen ein proaktives, differenziertes Handeln immer noch ermöglichten.

Vor dem Hintergrund, dass ein niedriger „kritischer“ Schwellenwert für die Intensivbettenbelegung mit COVID-19 Patienten zu einer frühzeitigeren Einführung von restriktiven Maßnahmen geführt hätte, wurde, unter Berücksichtigung der Grenzwerte des Bundes und der Bundesländer, der kritische Grenzwert auf ≥ 15 % gesetzt.

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