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Gleichwertigkeitsprüfungen für Pflege- und Gesundheitsfachberufe


Ausbildungen aus Drittstaaten

Kachel Ausbildungen aus Drittstaaten

© Bezirksregierung Münster

Wenn Sie Ihre Ausbildung in einem Land abgeschlossen haben, das kein Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist, erhalten Sie auf dieser Seite das notwendige Antragsformular und weitere Informationen.

Um die Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung mit der deutschen Ausbildung in dem jeweiligen Referenzberuf feststellen zu können, muss entweder ein detaillierter Ausbildungsvergleich durchgeführt werden oder Sie weisen mit einer Kenntnisprüfung einen gleichwertigen Kenntnisstand nach.

Bei einem Ausbildungsvergleich wird Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung gegenübergestellt. Das bedeutet, es wird verglichen, ob die Ausbildungsinhalte wesentliche Unterschiede aufweisen. Werden Bereiche festgestellt, die in Ihrer Ausbildung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang enthalten sind, ist eine Anpassungsmaßnahme zu absolvieren (Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang).

Welche Unterlagen in welcher Form eingereicht werden müssen, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt im Antragsformular oder den FAQ PuG.

Kenntnisprüfung

Die Kenntnisprüfung besteht aus einer mündlichen/theoretischen und einer praktischen Prüfung, auf die Sie sich entweder im Rahmen eines Vorbereitungskurses oder selbstständig vorbereiten. Jeder Prüfungsteil darf bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. 

Anpassungslehrgang

Der Anpassungslehrgang kann sowohl theoretisch-praktischen Unterricht als auch praktische Ausbildung beinhalten. Der Umfang wird für jeden Bereich, in dem ein wesentlicher Unterschied festgestellt wurde, festgesetzt. Der Anpassungslehrgang schließt in jedem Bereich mit einem Abschlussgespräch ab. Bei Nichtbestehen des Abschlussgespräches ist eine Verlängerung im jeweiligen Bereich zulässig. Nach absolvierter Verlängerung findet ein erneutes Abschlussgespräch statt. Im Falle des Nichtbestehens ist der Anpassungslehrgang in Gänze zu wiederholen. Die erfolgreiche Absolvierung des Abschlussgespräches ist durch eine Bescheinigung nachzuweisen.

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Technischer Hinweis

Je nach Einstellung Ihres Computers kann es in Einzelfällen beim Öffnen der Antrags­vordrucke Probleme geben. In diesem Fall müssen Sie den Antrags­vordruck vor dem Ausfüllen auf Ihrem Computer speichern. Klicken Sie bitte mit der rechten Maustaste auf den Antrags-Link und wählen „Ziel speichern unter“. Der gespeicherte Vordruck kann nun direkt mit dem entsprechenden Programm aufgerufen werden.

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Zusätzliche Informationen

Eine persönliche Beratung vor Ort ist derzeit nicht möglich.

Von Nachfragen zum Sachstand oder der Zuständigkeit bitten wir aufgrund des hohen Antragsaufkommens abzusehen.


Kontaktinformation

In dringenden Angelegenheiten senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-anerkennung@brms.nrw.de
Für Anmeldungen und Fragen zu Eignungs- und Kenntnisprüfungen senden Sie bitte eine E-Mail an das Postfach:
pug-kenntnispruefung@brms.nrw.de


Postanschrift

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 – PuG
Domplatz 1-3
48143 Münster

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