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Kommunalaufsicht
Stärkungspakt Stadtfinanzen
Seit 2011 unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen mit dem Stärkungspakt Stadtfinanzen Kommunen in einer besonders schwierigen Haushaltslage. Die teilnehmenden Kommunen sind je nach Haushaltslage den sog. Stufen 1, 2 oder 3 zugeordnet. Ziel ist es, diesen finanziell stark belasteten Gemeinden einen strukturellen Haushaltsausgleich zu ermöglichen.
Aktuelles
Mit dem Ablauf des Jahres 2021 endete der Stärkungspakt Stadtfinanzen für die Kommunen der Stufen 1 und 2; für die teilnehmenden Kommunen der Stufe 3 läuft der Stärkungspakt bis zum Jahre 2023 weiter. Die Teilnehmer der Stufen 1 und 2 aus dem Regierungsbezirk Münster konnten ihre Teilnahme am Stärkungspakt mit ihren Konsolidierungsbemühungen weitestgehend erfolgreich abschließen und das Ziel wieder ausgeglichene Haushalte zu erreichen erfüllen. Die Haushaltssatzungen für die Haushaltsjahre ab 2022 sind wieder der zuständigen allgemeinen Aufsichtsbehörde (für kreisangehörige Gemeinden dem Kreis, für kreisfreie Städte der Bezirksregierung) anzuzeigen. Angesichts der bei einigen Kommunen fortbestehenden Überschuldung wird das Thema Haushaltskonsolidierung jedoch auch weiterhin von großer Bedeutung sein. Überschuldete Kommunen der Stufen 1 und 2 sind verpflichtet, auch nach Ende des Stärkungspaktes ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) aufzustellen und jährlich fortzuschreiben. Die Haushaltssatzung mit HSK ist ebenfalls der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht vorzulegen.
Was ist der Stärkungspakt Stadtfinanzen?
In den ersten beiden Stufen des Stärkungspaktes nahmen Kommunen teil, die zu Beginn des Programms bereits überschuldet waren oder bei denen eine Überschuldung bis zum Jahr 2013 zu erwarten war (Stufe 1) bzw. bei denen der Eintritt der Überschuldung für die Jahre 2014 bis 2016 zu erwarten war (Stufe 2). Die Kommunen der Stufe 1 nahmen seit 2011 kraft Gesetzes pflichtig am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil, die Kommunen der Stufe 2 haben freiwillig einen Antrag auf ihre Teilnahme ab 2012 gestellt. Der Kreis der teilnehmenden Kommunen wurde ab 2017 um die Kommunen erweitert, die 2014 und/oder 2015 überschuldet waren und die Teilnahme beantragt haben (Stufe 3).
Insgesamt stehen für die teilnehmenden Kommunen in Nordrhein-Westfalen Konsolidierungshilfen in Höhe von 5,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Im Gegenzug zur Sanierungshilfe des Landes müssen die beteiligten Kommunen einen klaren Sparkurs einschlagen und spätestens ab 2016 (Stufe 1), 2018 (Stufe 2) bzw. ab 2020 (Stufe 3) mithilfe der Konsolidierungshilfe einen ausgeglichenen Haushalt darstellen. Die Konsolidierungshilfe wird ab dann jährlich reduziert. Spätestens ab 2021 (Stufen 1 und 2) bzw. ab 2023 (Stufe 3) sind die Landeshilfen abgebaut und die Kommunen müssen einen Haushaltsausgleich aus eigener Kraft erzielen.
Die Stärkungspakt-Kommunen sind während ihrer Teilnahme verpflichtet, der Bezirksregierung jedes Jahr einen Haushaltssanierungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Hierin schreiben sie ihre Sparanstrengungen fest und verpflichten sich, eine Reihe gesetzlicher Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung zu erfüllen. Die Pläne werden von den Räten beschlossen.
Die Bezirksregierung begleitet dabei durch ein eigenes Berichtswesen nicht nur das Controlling der erheblichen Sparanstrengungen durch die Kommunen. Sie unterstützt die Kommunen in allen Phasen der Umsetzung ihrer Haushaltspläne. So berät sie zu Fragen, die sich im Rahmen möglicher Sparmaßnahmen stellen, wie zum Beispiel zu Förderprogrammen oder Investitionsvorhaben.
Der Stärkungspakt Stadtfinanzen im Regierungsbezirk Münster
Im Regierungsbezirk Münster nahmen insgesamt zwei kreisfreie Städte und zehn kreisangehörige Städte und Gemeinden in den Stufen 1 und 2 am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil (s. Grafik). Dies waren bis 2021 die kreisfreien Städte Bottrop und Gelsenkirchen sowie im Kreis Recklinghausen die Städte Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop. Die Gemeinde Laer aus dem Kreis Steinfurt nimmt noch bis zum Jahr 2023 in der Stufe 3 am Stärkungspakt teil.
Insgesamt flossen so im Rahmen des Stärkungspaktes Konsolidierungshilfen in Höhe von ca. 812 Millionen Euro an die Stärkungspakt-Kommunen im Regierungsbezirk (s. Tabelle). Im Jahr 2020 wurde den Stärkungspakt-Kommunen zur Abmilderung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie zusätzlich eine Sonderhilfe gewährt, die sich für den Regierungsbezirk auf ca. 62 Millionen Euro belief.