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Strahlenschutz


Zwischenlager Ahaus

Einwender/innen und Behörden sitzen sich im Veranstaltungssaal gegenüber

© Bezirksregierung Münster

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Die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH hat am 29.08.2016, ergänzt durch Schreiben vom 13.12.2018, einen Antrag auf Genehmigung des Umgangs mit sonstigen radioaktiven Stoffen in Form der Zwischenlagerung bei der Bezirksregierung Münster gestellt.

Antragsunterlagen

Die Antragsunterlagen lagen zwei Monate lang in der Zeit vom 07.01.2019 bis einschließlich 06.03.2019 zur Einsichtnahme aus.

Einwendungen

Gemäß § 7 Abs. 1 AtVfV konnten innerhalb der zuvor genannten Auslegungsfrist Einwendungen erhoben werden.

Erörterungstermin

Der Erörterungstermin zum Zwischenlager Ahaus fand am 04. und 05.06.2019 im Audimax (Dorf Münsterland) in Legden statt. Verhandlungsleiter Guido Sondermann bedankte sich abschließend bei allen Beteiligten für den konstruktiven Austausch. Ebenso dankte er seinem Team für die Vorbereitung des Termins und für die Unterstützung. In guter und aufgeschlossener Atmosphäre hätten alle beteiligten Seiten dazu beigetragen, den gesamten Erörterungstermin sachgerecht durchzuführen.

Weiteres Vorgehen

Die Bezirksregierung Münster hat am 17.07.2020 der BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH und der Brennelement-Zwischenlager Ahaus GmbH die Genehmigung erteilt, bis zum 31.12.2057 sonstige radioaktive Stoffe im Abfall-Zwischenlager Ahaus zwischenzulagern. Die erteilte Genehmigung schließt nahtlos an die auf zehn Jahre befristete Erstgenehmigung an.

Die Genehmigung wird am 24. Juli im Amtsblatt sowie in den einschlägigen regionalen Tageszeitungen bekannt gegeben. Ab diesem Tag wird sie auch in den Gebäuden der Bezirksregierung Münster und der Stadt Ahaus für die Dauer von zwei Wochen ausgelegt. Die Genehmigung ist ebenfalls ab dem 24. Juli auf dieser Seite abrufbar.  

Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Downloads

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