Auszug aus dem Regionalplan Münsterland; schematische Darstellung des Änderungsbereiches in Hörstel Riesenbeck (Übersichtskarte mit Lage der Änderungsbereiche) © Bezirksregierung Münster
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Regionalplanung
34. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Hörstel
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 ROG
Die Stadt Hörstel hat die Änderung des Regionalplans Münsterland zur Festlegung eines Allgemeinen Siedlungsbereiches für zweckgebundene Nutzungen (ASBZ-E), Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich mit Zweckbindung (AFABZ- E), Verlegung und Neuabgrenzung Bereich zum Schutz der Natur (BSN), Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung (BSLE), Fließgewässer und Überschwemmungsbereich beantragt.
Begründet wird dieser Änderungsantrag mit der Absicht, eine langfristige Entwicklungsperspektive für das Reitsportzentrum Riesenbeck International in Riesenbeck zu schaffen. Der vorhandene Standort stößt insbesondere für Großveranstaltungen an Kapazitätsgrenzen. So sei es erforderlich, die Infrastruktur für Turnierveranstaltungen nach internationalen Standards zu optimieren. Bisher werden für Großveranstaltungen beispielsweise temporäre Pferdeställe (Zeltanlagen) aufgebaut, perspektivisch sei es aber dringend notwendig, stationäre Pferdeställe zu errichten. Um langfristig konkurrenzfähig zu bleiben, sei es daher unerlässlich, die Infrastruktur diesbzgl. zu verbessern. Gleichzeitig sollen auch dem vorhandenen Hotel- und Gastronomiebetrieb Entwicklungsperspektiven geboten werden.
Der Regionalrat Münster hat am 23.03.2020 die Erarbeitung der 30. Änderung des Regionalplans Münsterland auf Grundlage der Sitzungsvorlage 13/2020 beschlossen. (www.regionalrat-muenster.nrw.de)
Gemäß § 9 (1) ROG wird mit dieser Bekanntmachung die Öffentlichkeit frühzeitig über die Erarbeitung der 34. Änderung des Regionalplans unterrichtet.
Unabhängig von dieser frühzeitigen Unterrichtung wird im später folgenden Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem noch zu erstellenden Planentwurf bestehen. Dazu wird im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster rechtzeitig eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Weitere Informationen
- Amtsblatt der Bezirksregierung Ausgabe Nr. 20 vom 15.05.2020, lfd. Nr. 116-122 (pdf, 333 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erarbeitungsbeschluss des Regionalrates 13/2020 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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