Auszug aus dem Regionalplan Münsterland; schematische Darstellung des Änderungsbereiches in Nienberge © Bezirksregierung Münster
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Regionalplanung
33. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Münster
Durch die anhaltend wachsenden Einwohnerzahlen in Münster resultiert weiterhin ein dynamischer Wohnungsmarkt mit großem Nachfragedruck. Die Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an baureifem Bauland für den Wohnungsbau ist eine zentrale Aufgabe der Stadt Münster im Rahmen der kommunalen Wohnungspolitik. Die vorhandenen und geeigneten Regionalplanreserveflächen stehen zur Deckung dieses Wohnbedarfs entweder aufgrund mangelnder Verkaufsbereitschaft der Flächeneigentümer nicht zu Verfügung oder sind aus liegenschaftlichen Gründen nur mittel- bis langfristig entwickelbar. Hinzu kommen in einigen Bereichen des Stadtgebietes Hemmnisse für die Siedlungsentwicklung durch Geruchsemissionen.
Daher hat die Stadt Münster mit Schreiben vom 11. Oktober 2019 die Änderung des Regionalplans Münsterland zur Festlegung von drei Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) in den Stadtteilen Nienberge (MS 01), Handorf (MS 02) und Hiltrup-Ost (MS 03) beantragt. Die drei Plangebiete des Änderungsantrages befinden sich bereits im städtischen Eigentum und sind im Baulandprogramm als Flächen der Stufe 1 „Baulandaktivierung“ und als „prioritäre Projekte“ enthalten. Damit haben sie eine besondere Bedeutung für die Entwicklung der jeweiligen Stadtteile.
Der Regionalrat Münster hat am 16. Dezember 2019 die Erarbeitung der 33. Änderung des Regionalplans Münsterland auf Grundlage der Sitzungsvorlage 68/20219 beschlossen. Gemäß § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) wurde die Öffentlichkeit frühzeitig über die Erarbeitung der 33. Änderung des Regionalplans durch die Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 3 für den Regierungsbezirks Münster vom 17. Januar 2020 unterrichtet.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 9 (2) ROG wurde im Amtsblatt Nr. 32 für den Regierungsbezirk Münster vom 07.08.2020 bekannt gemacht. Die Planunterlagen (inkl. Umweltbericht) waren vom 24. August 2020 bis einschließlich 29. September 2020 für zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Aktuell ist die Öffentlichkeitsbeteiligung beendet und es können keine Stellungnahmen mehr abgegeben werden.
Nach Auswertung und Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen hat der Regionalrat Münster am 01.02.2021 über die nicht ausgeräumten Anregungen und Bedenken entschieden und die Aufstellung der 33. Änderung des Regionalplans Münsterland auf Grundlage der Sitzungsvorlage 69/2020 beschlossen.
Die Landesplanungsbehörde des Landes NRW prüft nun gem. § 19 (6) LPlG die Planänderung. Den Abschluss des Verfahrens bildet die Bekanntmachung der Änderung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW.
Weitere Informationen
- Aufstellungsbeschluss des Regionalrates vom 01.02.2021 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Amtsblatt der Bezirksregierung Münster, Ausgabe 32 vom 07.08.2020, lfd. Nr. 182–186, Seiten 361–382 (pdf, 18.8 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Amtsblatt der Bezirksregierung Münster, Ausgabe 3 vom 17.01.2020, lfd. Nr. 19–26, Seiten 40–42 (pdf, 3.3 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Erarbeitungsbeschluss des Regionalrates vom 16. Dezember 2019 (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
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