Übersichtskarte mit Lage der Änderungsbereiche Nordrand Stadtteil Coesfeld © Bezirksregierung Münster
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Regionalplanung
27. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Coesfeld (ASB/GIB)
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 RO
Die Stadt Coesfeld hat die Änderung des Regionalplans Münsterland zur Erweiterung verschiedener Siedlungsbereiche auf dem Gebiet der Stadt Coesfeld im Rahmen eines Flächentausches beantragt.
Die Siedlungsbereiche (ASB und GIB) der Stadt Coesfeld sollen an mehreren Stellen erweitert werden, um Ansiedlungen und Verlagerungen von Industrie- und Gewerbebetrieben zu ermöglichen und Reserveflächen für die künftige gewerbliche Entwicklung zu schaffen (COE 01 bis COE 05). An anderen Stellen, wo auf absehbare Zeit eine Siedlungsentwicklung nicht möglich ist, sollen Siedlungsbereiche (ASB/GIB) verkleinert und die betreffenden Flächen in den Freiraum (AFAB) überführt werden (COE 06 bis COE 12).
Der Regionalrat Münster hat am 01.04.2019 die Erarbeitung der 27. Änderung des Regionalplans Münsterland auf Grundlage der Sitzungsvorlage 3/2019 eingeleitet.
Gemäß § 9 (1) ROG wird mit dieser Bekanntmachung die Öffentlichkeit frühzeitig über die beabsichtigte Änderung des Regionalplans unterrichtet.
Unabhängig von dieser frühzeitigen Unterrichtung wird im später folgenden Beteiligungsverfahren gem. § 9 (2) ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme zu dem noch zu erstellenden Planentwurf bestehen. Dazu wird im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster rechtzeitig eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.