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Regionalplanung


Neubau einer Ferngasleitung von Gronau-Epe nach Werne

Bau einer Ferngasleitung

Bau einer Ferngasleitung. © Open Grid Europe GmbH

Die Erdgastransportgesellschaft Open Grid Europe GmbH (OGE) plant den Neubau einer circa 70 Kilometer langen Ferngasleitung von Gronau-Epe nach Werne. Die Ferngasleitung soll mit einem Durchmesser von 1.200 Millimeter (DN 1200) gebaut werden. Die Bezirksregierung Münster prüft als zuständige Regionalplanungsbehörde in einem sogenannten Raumordnungsverfahren die Raumverträglichkeit dieses raumbedeutsamen Vorhabens.

Der Bedarf für diese neue Gasleitung ist mit dem Netzentwicklungsplan (NEP) Gas 2013 festgestellt worden. Das Vorhaben ist erforderlich, um die Erdgasversorgung zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit im bundesweiten Nord-Süd-Transport von Erdgas zu erhöhen.

Die Leitung soll weitestgehend parallel zu vorhandenen Leitungen mit Anschlüssen an das bestehende Leitungssystem (Loop-Leitung) geführt werden. Eine Inbetriebnahme der Leitung ist vom Vorhabenträger für Ende 2018 geplant.

Bestimmung der raumverträglichsten Trasse

Nachdem der Bedarf für diese neue Ferngasleitung durch den Netzentwicklungsplan Gas 2013 festgestellt worden ist, wird im nächsten Planungsschritt die raumverträglichste Trasse durch ein Raumordnungsverfahren bestimmt. Daran schließt sich das Planfeststellungsverfahren an.

Während im Raumordnungsverfahren die Prüfung in einem regionalen Maßstab erfolgt, findet im Planfeststellungsverfahren eine detaillierte Betrachtung und Untersuchung der im Raumordnungsverfahren gefundenen Trasse statt.

Antragskonferenz

Zur Vorbereitung des Raumordnungsverfahrens fand am 18. März 2014 eine Antragskonferenz (Scoping) statt. Hierin wurde den betroffenen Behörden und öffentlichen Stellen die Planung vorgestellt und mit ihnen die Untersuchungsinhalte für die Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) abgestimmt.

Beteiligungsverfahren

Die Beteiligung der öffentlichen Stellen und Behörden sowie der Öffentlichkeit fand bis zum 8. Oktober 2014 statt. Auf der Grundlage der Verfahrensunterlagen konnten Stellungnahmen zum Vorhaben abgegeben werden. Anschließend wurden die eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise zusammengestellt und bewertet. Am 11. Dezember 2014 wurden sie mit den Verfahrensbeteiligten erörtert.

Weiteres Verfahren

Die Raumordnerische Beurteilung wurde durch die Regionalplanungsbehörde erstellt und wird zurzeit für die Dauer von fünf Jahren bei den Kreisen Borken, Coesfeld und Unna sowie bei allen betroffenen Städten und Gemeinden zur Einsichtnahme für jedermann ausgelegt. Die Auslegung wurde im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster öffentlich bekannt gemacht.

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