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Regionalplanung
Raumordnungsverfahren
Neubau der Landtrasse des Offshore-Netzanbindungssystems BalWin2 – Teilstück in NRW
Beteiligung im Rahmen des Raumordnungsverfahrens für den Konverter Ibbenbüren und die anschließenden 525 kV-Gleichstromerdkabelkorridore
Die Amprion Offshore GmbH plant zur Anbindung von Offshore-Windparkflächen in der Nordsee die zwei Offshore-Netzanbindungssysteme BalWin2 zum Netzverknüpfungspunkt Westerkappeln und BalWin1 zum Netzverknüpfungspunkt Wehrendorf in Niedersachsen.
Die Anbindungssysteme bestehen jeweils aus drei Teilen:
- 525 kV-Gleichstromerdkabel bis zur Konverterstation
- Konverterstation
- 380 kV-Drehstromanbindung (Freileitung oder Erdkabel) an den Netzverknüpfungspunkt
Die Planung ist im geltenden Netzentwicklungsplan 2035 begründet. Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 25.07.2023 die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens (ROV) für das Offshore-Netzanbindungssystem BalWin2 mit dem Konverterstandort Ibbenbüren und den 525-kV-Gleichstromerdkabelkorridoren, die den Konverterstandort Ibbenbüren anschließen, bei der Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Münster beantragt. Aufgrund der Raumbedeutsamkeit und Überörtlichkeit des Vorhabens wird gemäß § 15 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 32 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) und § 40 Durchführungsverordnung (DVO) zum LPlG NRW ein ROV durchgeführt. Durch die Eingrenzung des Konverterstandorts auf Ibbenbüren entfällt die Prüfung der 380 kV-Drehstromanbindungsleitung an den Netzverknüpfungspunkt Westerkappeln im ROV. Die Anbindung soll nach den Planungen der Vorhabenträgerin über eine Bestandsleitung erfolgen, die lediglich die Anpassung der Leitungseinführung zum ehemaligen Kraftwerk Ibbenbüren erfordert und für die die Prüfung der Raumverträglichkeit nicht erforderlich ist. Im ROV wird das Vorhaben ausschließlich unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft und mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen abgestimmt. Ergebnis des Verfahrens ist eine „Raumordnerische Beurteilung“.
Zur Vorbereitung des ROV fanden eine Antragskonferenz am 09.12.2021 und eine ergänzende Konsultation in 2022 mit den Trägern öffentlicher Belange statt, bei denen Untersuchungsumfang und –tiefe (Untersuchungsrahmen) sowie die vorzulegenden Unterlagen besprochen wurden.
Es werden parallel zwei eigenständige Raumordnungsverfahren (ROV) in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen (NRW) durchgeführt. Dieses ROV betrifft den Streckenabschnitt des Netzanbindungssystems BalWin2 in NRW. Es liegt im Nordosten des Kreises Steinfurt (Tecklenburger Land). Das ROV in Niedersachsen führt parallel das „Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems“ in Oldenburg durch.
Nachdem die Verfahrensunterlagen vollständig vorgelegt wurden, wird das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Gemäß § 15 Abs. 3 ROG haben die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit Gelegenheit Stellung zum Vorhaben zu nehmen.
Auslegung
Gemäß § 15 Abs. 3 ROG hatten die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und die Öffentlichkeit Gelegenheit, während der Beteiligungsfrist vom 14.08.2023 bis 04.10.2023 Stellung zum Projekt zu nehmen. Innerhalb der Auslegungsfrist vom 14.08.2023 bis zum 14.09.2023 haben die Unterlagen auf dieser Internetseite zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Stellungnahmen können jetzt nicht mehr eingereicht werden.
Bekanntmachung
Rechtsvorschriften
- Raumordnungsgesetz (ROG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Raumordnungsverordnung (RoV) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Landesplanungsgesetz NRW (LPlG) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LPlG DVO) (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)