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Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung
„Sinninger Veen“
Mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 10.02.1965 war das Gebiet „Sinninger Veen“ in der Gemarkung Saerbeck im Landkreis Münster als Naturschutzgebiet ausgewiesen worden. Das Schutzgebiet hatte eine Größe von 2,5518 ha und war bereits seit 1938 unter Schutz gestellt. Hierbei handelt es sich um eine Altverordnung, die noch ihre Gültigkeit hat.
Eine Überarbeitung und Neufassung dieser Altverordnung von 1965 erfolgt derzeit. Die Naturschutzgebietskulisse wird auf 10,8 ha vergrößert. Die Hinzuziehungsflächen befinden sich im Eigentum der Stadt Emsdetten. Eine kleine Fläche auf dem Gemeindegebiet Saerbeck wird aus der Naturschutzgebietskulisse entlassen. Die Örtlichkeiten des Naturschutzgebietes wurden somit aktualisiert und angepasst.
Der Entwurf, bestehend aus zwei Karten mit den Grenzen des Naturschutzgebietes und der Darstellung besonderer Festsetzungen sowie dem Verordnungstext, kann hier eingesehen werden.
Dieser Verordnungstext und die dazugehörigen Karten liegen in der Zeit vom 22.07.2020 bis 01.09.2020 beim Landrat des Kreises Steinfurt öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Anregungen und Bedenken zu diesem Verfahren können in dieser Zeit dort vorgebracht werden.
Mit dieser Naturschutzgebietsverordnung werden die Vorgaben des Regionalplanes Münsterland mit der Darstellung eines „Bereiches für den Schutz der Natur“ konkretisiert und erfüllt.
Downloads
- Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung des Gebiestes „Sinninger Veen“ Stadt Emsdetten, Kreis Steinfurt, im Regierungsbezirk Münter, als Naturschutzgebiet (pdf, 636 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage I Übersichtskarte Im Maßstab 1:25.000 (pdf, 482 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage II Detailkarte im Maßstab 1:5.000 (pdf, 498 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
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