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Natur- und Landschaftsschutzgebiete
Teiche in der Heubachniederung
Mit der Bekanntmachung vom 30.06.2021 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster vom 09.07.2021, Nr. 27, wurde das bislang bestehende Veränderungsverbot bis einschließlich 30.06.2022 verlängert:
- Zum Amtsblatt Nr. 27 vom 09.07.2021 (pdf, 254 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bekanntmachung des Kreises Recklinghausen, Nr. 892/2021 vom 12.07.2021 (pdf, 109 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Bekanntmachung des Kreises Coesfeld, Nr. 24/2021 vom 30.07.2021 (pdf, 1.9 MB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
Mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom 20.07.1987 wurde das Gebiet „Teiche in der Heubachniederung“ auf dem Gebiet der Städte Dülmen (Kreis Coesfeld) und Haltern am See (Kreis Recklinghausen) als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die FFH-Schutzzweckanpassung der Naturschutzgebietsverordnung erfolgte mit der 1. Änderungsverordnung vom 26.06.2002. Das Gebiet wurde im Dezember 2004 als FFH- (DE-4109-301) und Vogelschutzgebiet (DE-4108-401) anerkannt. Durch den gesetzlich vorgegebenen Zeitablauf hat diese Naturschutzgebietsverordnung ihre Gültigkeit verloren.
Eine Überarbeitung und Neufassung der Naturschutzgebietsverordnung erfolgte bereits. Das Naturschutzgebiet ist ca. 325 ha groß und liegt in den Gemarkungen Merfeld und Dülmen-Kirchspiel der Stadt Dülmen im Kreis Coesfeld sowie in der Gemarkung Haltern-Kirchspiel der Stadt Haltern am See im Kreis Recklinghausen.
Der Entwurf, bestehend aus zwei Karten mit den Grenzen des Naturschutzgebietes und der Darstellung besonderer Festsetzungen sowie dem Verordnungstext, kann hier eingesehen werden.
Der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Karten lagen in der Zeit vom 20. August 2018 bis zum 28. September 2018 bei den Landräten der Kreise Coesfeld und Recklinghausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Downloads
- Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung des Gebietes „Teiche in der Heubachniederung“, Stadt Dülmen und Stadt Haltern am See, im Bereich der Kreise Coesfeld und Recklinghausen als Naturschutzgebiet (Stand Offenlage) (pdf, 324 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage I Übersichtskarte (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Anlage II Detailkarte (externer Link öffnet sich in neuem Fenster)
Amtsblätter
- Verordnung vom 20.7.1987, Amtsblatt Nr. 31 vom 1.8.1987 (pdf, 405 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- Berichtigung der Verordnung vom 21.1.1988, Amtsblatt Nr. 5 vom 30.1.1988 (pdf, 175 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)
- 1. Änderungsverordnung vom 26.6.2002, Amtsblatt Nr. 27 vom 5.7.2002. (pdf, 260 KB) (Link öffnet sich in neuem Fenster)