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Natur- und Landschaftsschutzgebiete


Teiche in der Heubachniederung

Mit der Bekanntmachung vom 30.06.2021 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster vom 09.07.2021, Nr. 27, wurde das bislang bestehende Veränderungsverbot bis einschließlich 30.06.2022 verlängert:

Mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom 20.07.1987 wurde das Gebiet „Teiche in der Heubachniederung“ auf dem Gebiet der Städte Dülmen (Kreis Coesfeld) und Haltern am See (Kreis Recklinghausen) als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die FFH-Schutzzweckanpassung der Naturschutzgebietsverordnung erfolgte mit der 1. Änderungsverordnung vom 26.06.2002. Das Gebiet wurde im Dezember 2004 als FFH- (DE-4109-301) und Vogelschutzgebiet (DE-4108-401) anerkannt. Durch den gesetzlich vorgegebenen Zeitablauf hat diese Naturschutzgebietsverordnung ihre Gültigkeit verloren.

Eine Überarbeitung und Neufassung der Naturschutzgebietsverordnung erfolgte bereits. Das Naturschutzgebiet ist ca. 325 ha groß und liegt in den Gemarkungen Merfeld und Dülmen-Kirchspiel der Stadt Dülmen im Kreis Coesfeld sowie in der Gemarkung Haltern-Kirchspiel der Stadt Haltern am See im Kreis Recklinghausen.

Der Entwurf, bestehend aus zwei Karten mit den Grenzen des Naturschutzgebietes und der Darstellung besonderer Festsetzungen sowie dem Verordnungstext, kann hier eingesehen werden.

Der Verordnungsentwurf und die dazugehörigen Karten lagen in der Zeit vom 20. August 2018 bis zum 28. September 2018 bei den Landräten der Kreise Coesfeld und Recklinghausen öffentlich zur Einsichtnahme aus.

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