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Deponien
Planfeststellungsverfahren
Zentraldeponie Altenberge
Antrag des Kreises Steinfurt, Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt auf Planfeststellung des Vorhabens zur Erweiterung der Zentraldeponie Altenberge um die Deponieabschnitte ZDA II.3 und ZDA III einschließlich damit im Zusammenhang stehender Änderungen vom 09.05.2023, vervollständigt am 31.05.2023
Für das vorgenannte Vorhaben ist gemäß § 35 Abs. 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ein Planfeststellungsverfahren nach den Vorschriften der §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchzuführen.
Zur Erörterung der bisher im Verfahren eingegangenen behördlichen Stellungnahmen sowie der rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG wird nun der Erörterungstermin gemäß § 73 Abs. 6 VwVfG durchgeführt.
Erörterungstermin
Der Erörterungstermin findet am
Montag, den 11. Dezember 2023
im Haus der Begegnung der Evangelischen Kirchengemeinde Nordwalde-Altenberge, Südstraße 2, 48341 Altenberge
um 9:30 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr)
statt.
Kann die Erörterung am vorgenannten Termin nicht abgeschlossen werden, so wird sie zu einem Termin weitergeführt, der (ggfs. auch kurzfristig) noch bekanntgegeben wird.
Hinweise
- Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind:
- Einwenderinnen und Einwender (Personen, die Einwendungen erhoben haben)
- Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben berührt werden)
- gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände der Einwenderinnen und Einwender sowie der Betroffenen
- Antragssteller
- Sachverständige und Gutachter des Antragsstellers und der Anhörungsbehörde
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Behörden und Stellen als Träger öffentlicher Belange
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Anhörungsbehörde
- Es findet eine Eingangskontrolle statt. Die Teilnehmenden werden gebeten, ihre Ausweispapiere bereit zu halten.
- Die Bekanntmachung des Erörterungstermins ist auch im zentralen UVP-Portal (www.uvp-verbund.de) und auf dieser Internetseite einsehbar.
- Die Teilnahme der Presse oder weiteren Personen an der Verhandlung kann erfolgen, wenn sich alle sonstigen Beteiligten damit einverstanden erklären.
- Bei Ausbleiben einer / eines Beteiligten kann auch ohne sie / ihn verhandelt werden. Die formwirksam und rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden auch bei Ausbleiben der Beteiligten im weiteren Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Verhandlung beendet.
- Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.
- Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch die Bezirksregierung Münster erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auf folgender Internetseite:
Bekanntmachung
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