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Tauschbörse Vorbereitungsdienst

Tauschbörse

© Bezirksregierung Münster

Sie haben sich für den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an Schulen im Land Nordrhein-Westfalen beworben und wurden zum 01. Mai 2024 einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung zugewiesen. Der Ort entspricht nicht Ihren Wünschen. Über die Tauschbörse wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, den Vorbereitungsdienst möglicherweise an Ihrem Wunschort abzuleisten.

Voraussetzungen:

Sie finden eine Partnerin /einen Partner, die / der mit Ihnen den Seminarort tauschen möchte und bei der / dem die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

  • gleiches Lehramt,
  • gleiche Fächerkombination,
  • gleicher Schulformschwerpunkt.

Nur bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann der Tausch erfolgen. Weiterhin ist Bedingung, dass beide Tauschwilligen ihren Dienst am 01. Mai 2024 antreten.

Sobald eine Einigung zwischen den Tauschwilligen erzielt wurde, richtet jeder an die Bezirksregierung (Dezernat 46), von der sie oder er das Einstellungsangebot erhalten hat, einen formlosen Antrag auf Versetzung zu einem anderen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • Name, Adresse, Telefonnummer, Lehramt, Schulformschwerpunkt, Fächerkombination, zugewiesenes Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und Wunschort des Antragstellers sowie
  • Name, Adresse, Telefonnummer, Lehramt, Schulformschwerpunkt, Fächerkombination, zugewiesenes Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und Wunschort des Tauschpartners.

Der Tausch erfolgt nach Dienstantritt durch eine Versetzungsverfügung. Das bedeutet, beide Partner müssen die Ernennungsurkunde in dem ihnen ursprünglich zugewiesenen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung in Empfang nehmen und wechseln erst danach an den Wunschort. Tritt einer der beiden Tauschpartner den Dienst nicht an, kommt der Tausch nicht zustande und es bleibt bei der ursprünglichen Zuweisung.

Bitte beachten Sie, dass mit der Veröffentlichung Ihres Tauschangebotes Ihre Daten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Ein Missbrauch Ihrer Daten kann nicht ausgeschlossen werden.

Bitte geben Sie ausschließlich die abgefragten Daten in die vorgesehenen Felder der Tauschbörse ein. Zusatzangaben, die darauf abzielen, die Attraktivität des Tauschangebotes zu erhöhen, sind unzulässig und werden behördlicherseits gelöscht.

Sofern Sie möchten, dass Ihr Eintrag wieder gelöscht wird, wenden Sie sich bitte an Frau Förster (0251 411-4210).

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