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Entlastungsmöglichkeiten im Schulalltag


Schulentwicklung, Konzeptarbeit, Qualitätsanalyse

Problem / Beispiel

Schulentwicklung und Konzeptarbeit soll in Schulen grundsätzlich im Ergebnis immer zu Verbesserungen der Qualität von Schule und Unterricht führen. Dennoch ist der Prozess der Entwicklungsarbeit mitunter sehr zeitaufwändig und intensiv.

Insbesondere in kleineren Schulsystemen können mehrere gleichzeitige und verschiedene thematische Anforderungen aus dem Ministerium für Schule und Bildung, der Bezirksregierung und dem jeweiligen Schulamt zu Arbeitsverdichtungen führen.

Auch die Vorbereitungen für die Qualitätsanalyse können eine zusätzliche Belastung darstellen.

Tipp / Good Practice

Entlastung durch Reduktion, Gelassenheit und Vereinbarungen mit der Schulaufsicht

Um Belastungen durch Entwicklungs- und Konzeptarbeit zu reduzieren, sollten Konzepte auf ihre Relevanz für den schulischen Alltag überprüft werden. Es kann hilfreich sein:

  • Gestaltungsspielräume der Schulkonferenz zu nutzen und die Anzahl der gleichzeitig zu bearbeitenden Themenfelder zu verringern (z.B. Begrenzung der Konzepte pro Schuljahr)
  • Sich mit der zuständigen Schulaufsicht über Schwerpunkte, Zeitschiene und Meilensteine abzustimmen, sofern gleichzeitig mehrere und verschiedene thematische Anforderungen aus dem Ministerium für Schule und Bildung, der Bezirksregierung und dem jeweiligen Schulamt formuliert werden
  • Steuer- und Arbeitsgruppen Freiräume bzgl. der Arbeitsorganisation zu geben
  • Entwicklungsarbeit durch die Schaffung von Freiräumen zu rhythmisieren (z.B. keine neuen Themen mehr nach den Osterferien)
  • Lehrkräfte, die mit Konzeptentwicklung befasst sind, an anderen Stellen der außerunterrichtlichen Verpflichtungen zu entlasten

Es muss sichergestellt sein, dass die erarbeiteten Konzepte langfristig von der Schulgemeinde getragen und umgesetzt werden.

Neuausrichtung der Qualitätsanalyse

Für die Qualitätsanalyse NRW sind nach der Neuausrichtung 2011-2017 nur noch wenige Dokumente verpflichtend vorzuweisen. Die schulischen Dokumente umfassen die Pflichtdokumente Schulprogramm, Fortbildungsplanung, Grundsätze der Leistungsbewertung und ausgewählte Lehrpläne.

Das Schulprogramm enthält dabei laut Erlass als Grundbestandteile eine Schuldarstellung (Elemente z. B. Leitbild einer Schule, pädagogische Grundorientierungen und Erziehungsauftrag, Bericht über die bisherige Entwicklungsarbeit) und eine Planung der Schulentwicklung (mit den Elementen Entwicklungsziele, Arbeitsplan, Fortbildungsplanung, Planungen zur Evaluation) und ist keinesfalls eine Sammlung und Zusammenstellung aller schulischen Konzepte.

Schulen in besonderen Situationen können mit der Qualitätsanalyse und der zuständigen Schulaufsicht situationsangemessene Vereinbarungen treffen.

Weitere Informationen

  • Maßnahmen der Qualitätsentwicklung: § 65 SchulG NRW
  • Aufgaben der Schulleiterin oder des Schulleiters: § 59 SchulG NRW
  • Fortbildungstage: § 11 ADO NRW
  • Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer: § 10 ADO NRW
  • Schulprogrammarbeit: RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung, BASS 14-23 Nr. 1

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