Würfel mit dem Aufdruck Stressfull - stressles

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Entlastungsmöglichkeiten im Schulalltag


Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen

Problem/Beispiel

Im Schulalltag begegnen den Lehrkräften Schülerinnen und Schüler, die durch eine Vielzahl von - häufig auch außerschulischen - Belastungen, am Unterricht nicht zu allen Zeiten regelkonform teilnehmen. Für die Lehrerinnen und Lehrer liegt dabei die große Herausforderung darin, auf der Grundlage eines wertschätzenden Miteinanders und unter Berücksichtigung der persönlichen Hintergründe der Schülerinnen und Schüler, auf die Regelüberschreitungen pädagogisch sinnvoll zu reagieren.

Dazu eignen sich die in § 53 SchulG NRW genannten erzieherischen Einwirkungen. Dennoch gibt es Unsicherheiten bezüglich der Bedingungen und Abläufe mit Blick auf eventuell folgende Ordnungsmaßnahmen. Eine Besonderheit stellt in diesem Zusammenhang die Abgrenzung zu § 54 SchulG NRW (Schulgesundheit) dar.

Tipp/Good Practice

Um den oben genannten Problemen zu begegnen, gibt es präventive Maßnahmen, erzieherische Einwirkungsmöglichkeiten sowie letztlich Ordnungsmaßnahmen.

Wenn Schülerinnen und Schüler sich angenommen fühlen, so fordern sie weniger heraus. Diese Grundannahme führt dazu, im Unterricht und im Ganztag Ideen zu entwickeln und umzusetzen, die die Schülerinnen und Schüler stärken und das Miteinander fördern.
Beispiele finden sich unter dem Stichwort „Bewegte Stunde“ und „Fitnessraum“.

Vermeiden lassen sich trotzdem nicht alle Konflikte. Einen Überblick über die in § 53 SchulG NRW genannten möglichen erzieherischen Einwirkungen gibt eine im Anhang befindliche Zusammenstellung.

Wichtig dabei erscheint es, dass Lehrerinnen und Lehrer sich nicht „Alleingelassen“ fühlen. Ein in der Schule abgestimmtes Erziehungskonzept ermöglicht gleichsinniges und für die Schülerinnen und Schüler sowie für Eltern transparentes und nachvollziehbares pädagogisches Handeln und sichert gleichermaßen die Lehrkräfte ab. Wenn dies auf positiver Verstärkung fußt, werden weniger Sanktionen nötig sein. Die Auflistung der Möglichkeiten ist in keiner Weise vollständig oder hierarchisch angeordnet.

Neben der Notwendigkeit, ein abgestimmtes Erziehungskonzept zu verfolgen, wird auf die neue Arbeitshilfe zu den Paragraphen 53 und 54 des SchulG NRW verwiesen. Hier ist „auf einen Blick“ alles Wesentliche zusammengefasst. Inhaltliche Ausschärfungen können in der Handreichung des Dezernates 48 der Bezirksregierung nachgelesen werden. Überdies können Vordrucke heruntergeladen und genutzt werden.

Rechtliche Betrachtung

§ 53 und § 54 SchulG NRW


Gemeinsames erzieherisches Handeln durch einheitliche Absprachen auf Schulebene

Gemeinsames erzieherisches Handeln durch einheitliche Absprachen auf Schulebene

Problem / Beispiel

In Schulen treffen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer oder Jahrgangsstufenteams im Rahmen des „Classroom Managements“ mit ihren Schülerinnen und Schülern Absprachen, um eine Basis für gemeinsames Lernen und qualifizierten Unterricht zu schaffen. Verschiedene Methoden (z.B. Ampelsystem, Minutenkonto) schaffen dabei für die Schülerinnen und Schüler transparente Strukturen und bedeuten für die gemeinsam agierenden Lehrkräfte in einer Klasse oder einem Jahrgang eine Entlastung. Eine solche lässt sich durch gemeinsame Absprachen auch auf Schulebene erreichen.

Tipp / Good Practice

Entlastung durch ein („Grüne“-) Zettel – System

Bei Verstößen gegen die Schulordnung schreibt die Lehrperson für den Schüler / die Schülerin einen (farbigen) Zettel mit dem Verstoß und gibt ihn an die Klassenleitung weiter.
Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer sammelt die Zettel. Bei drei Verstößen (Zetteln) erfolgt eine pädagogische Besprechung, an der die Klassenleitung, weitere schulische Fachkräfte wie z.B. Schulsozialarbeiterin oder Sozialarbeiter und die Schülerin oder der Schüler teilnehmen. In diesem Gespräch geht es darum, Hintergründe des Fehlverhaltens festzustellen und Absprachen zum zukünftigen Verhalten zu verabreden. Die Dokumentation soll individuell an der Schule geregelt werden.

Vorteile:

  • Gemeinsames pädagogisches Handeln aller entlastet den Arbeitsalltag.
  • Schülerinnen und Schüler können sich an dem transparenten und klaren Rahmen orientieren.
  • Eltern sind informiert und können das erzieherische Handeln der Schule unterstützen. Aber: Klare Absprachen über die Schulordnungsregeln, die bei Verstoß auf den Zetteln notiert werden, sind erforderlich. Eine Beschränkung auf wichtigste Regeln erscheint sinnvoll, um die Übersichtlichkeit für alle zu gewährleisten.

Rechtliche Betrachtung

Siehe „Arbeitshilfe“ § 53 / § 54 SchulG NRW

Ampel- und Zettelsysteme sind eine Unterstützung der Erzieherischen Maßnahmen, die im § 53 Abs. 1, 2 SchulG NRW beschrieben sind. In § 53 Abs. 2 SchulG NRW sind dabei auch praktische Handlungsmöglichkeiten aufgeführt wie z.B. Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung angerichteten Schadens oder Nacharbeit. Die oben erwähnte Einbeziehung der Eltern (durch Information über ein Kurzprotokoll) verdeutlicht die Erziehungspartnerschaft und damit auch die Verpflichtung der Erziehungsberechtigten zur Unterstützung der schulischen Arbeit.Bei einschneidenden Ordnungsmaßnahmen gemäß § 53 SchulG NRW sowie einem Ausschluss gemäß § 54 SchulG NRW sollte vor Erlass dieser Maßnahmen seitens der Schulen unbedingt die Beratung  der Bezirksregierung Münster (Dezernat 48) in Anspruch genommen werden.

Weitere Informationen

Hilfreich kann die Broschüre der Bezirksregierung Münster „Gewalt gegen Lehrkräfte“ sein, die unter dem Stichwort „Erziehungskonsens“ (siehe dort Kapitel 5, S. 48) die Notwendigkeit des gemeinsamen Handels aller Mitglieder der Schulgemeinschaft im Blick auf die Festlegung gemeinsamer Regeln betont.

Belastungsphänomen Umgang mit herausfordernden Schülerinnen und Schülern

  • Im Vertretungsunterricht:
    Ad-hoc-Vertretung aber auch planbare Vertretung kann durchaus auch durch herausforderndes Schülerverhalten zu erhöhten Stresssituationen für Lehrkräfte führen.
  • Tipp „Bewegte Stunde“:
    Eine Schule berichtet aus der Praxis mit der „bewegten Stunde“:

    Über den Sportunterricht wird den Schülerinnen und Schülern der verschiedenen Jahrgangsstufen ein Repertoire an Bewegungsspielen im Sportunterricht angeboten. Es wird eine Tonne mit entsprechenden kleinen Spielgeräten angeschafft. Den Klassen wird dann bei Häufung von Vertretungsunterricht und anlassbezogen in Vertretungsstunden, eine bewegte Stunde auf dem Schulhof ermöglicht, die Vertretungslehrkraft übernimmt die lediglich Aufsicht und unterstützt die Schülerinnen und Schüler in ihrer Selbstorganisation.

    Fazit der Schule: Nach einem Jahr Praxis wird die Schulatmosphäre verändert wahrgenommen, es sei insgesamt ruhiger, die Schülerinnen und Schüler seien gelassener geworden.
  • Tipp „Fitnessraum für Schülerinnen und Schüler“:

    Eine Schule hat einen Fitnessraum für Schülerinnen und Schüler eingerichtet. Es steht ein geeigneter Raum zur Verfügung, die Ausstattung konnte in Zusammenarbeit mit dem Schulträger organsiert werden. Die Schülerinnen und Schüler nutzen den Raum eigenständig unter Begleitung von Lehrkräften oder Sporthelfern, letztere rekrutieren sich überwiegend aus der Schülerschaft der 8. und 9. Klasse.

    Fazit der Schule: Die Schülerinnen und Schüler nehmen das Angebot dankbar an. Spannungen im Schulleben, auch Absens, sind / ist verringert.

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Zusätzliche Informationen

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