Würfel mit dem Aufdruck Stressfull - stressles

Hauptinhalt

Entlastungsmöglichkeiten im Schulalltag


Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Elterngespräche

Problem / Beispiel

Bei neu zugewanderten Familien sind Gespräche mit Eltern häufig sehr zeitaufwändig. Zugleich fehlt oft das gemeinsame Vokabular, um über kompliziertere Sachverhalte reden zu können. Oft verbleibt am Ende des Gesprächs der Eindruck man habe nicht alles übermitteln können.

Tipp / Good Practice

Für pädagogische Gespräche benötigt man erweiterte sprachliche Kenntnisse. In der oben dargestellten Situation wird man häufig nicht auf eine Übersetzerin, einen Übersetzer verzichten können.

Nicht selten bringen die Familien jemanden mit, der für sie übersetzen soll. Da die Qualifikation der vorgeschlagenen Übersetzerin, des Übersetzers nicht überprüft werden kann und oft die Übersetzerin bzw. der Übersetzer zugleich in seinem Rollenverständnis auch „Anwältin bzw. Anwalt“ der Familie ist, sollte eine solche Lösung nur in Notfällen akzeptiert werden.

Ähnlich problematisch ist der Einsatz freundlicher Kolleginnen und Kollegen, die zur Übersetzung bereit sind. Auch hier gibt es eine, wenn auch eher unbewusste, Parteilichkeit des Übersetzers. Die Lehrkräfte wechseln in solchen Gesprächen häufig ihre Rolle zwischen Dolmetscherin oder Dolmetscher und Lehrkraft. Letztlich nimmt aus Sicht der Eltern eine zusätzliche Lehrkraft an den Gesprächen teil.

Die Hinzuziehung von anderen Schülerinnen und Schülern verbietet sich aus Gründen des Datenschutzes von selbst.

Deshalb empfiehlt es sich, zu Elterngesprächen externe Dolmetscherinnen und Dolmetscher, die sicher übersetzen können und unparteiisch sind, heranzuziehen. Da es dafür kein Budget im Schulhaushalt gibt, sollte die Schule bereits im Vorfeld innerhalb der Kommune klären, wer bei Bedarf Dolmetscherinnen und Dolmetscher stellen könnte. Erste Ansprechpartner sind hier vor allem die Kommunalen Integrationszentren sowie die Wohlfahrtsverbände. In einigen Städten haben diese Organisationen Dolmetscherpools gebildet oder Sprachmittlerinnen und Sprachmittler geschult.

Rechtliche Betrachtung

Die Gespräche sind vertraulich und selbstverständlich muss auch die Dolmetscherin bzw. der Dolmetscher diese Vertraulichkeit wahren. Dolmetscherinnen und Dolmetscher und Sprachmittlerinnen und Sprachmittler der oben genannten Institutionen sind diesbezüglich geschult worden.

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}