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Entlastungsmöglichkeiten im Schulalltag


Arbeitszeit – Dienstzeit – Teilzeit

Problem / Beispiel

  • Allen Lehrkräften einer Schule, die zur 1. Stunde Unterricht erteilen, wird verbindlich eine Präsenzzeit vor Schulbeginn angeordnet.
  • Die Vielzahl von schulischen Veranstaltungen belastet zunehmend die zeitlichen / gesundheitlichen Ressourcen aller schulischen Akteurinnen und Akteure.
  • Teilzeit-Konzepte in den Schulen fallen u.U. hinter das Teilzeit-Papier der Bezirksregierung zurück.
  • Die Corona-Lage hat zu vielerlei Veränderungen im Planungs-, Unterrichts- und Organisationsgeschehen geführt. Berechtigte Interessen der teilzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen können nicht oder nur sehr eingeschränkt berücksichtigt werden.

Tipp / Good Practice

  • Die verbindliche Anwesenheitszeit vor der 1. Stunde sollte in größeren Systemen beschränkt werden auf die Lehrkräfte, die Frühaufsicht führen. In kleineren Systemen sollte die verbindliche Anwesenheitszeit vor Unterrichtsbeginn einen angemessenen Zeitrahmen (max. 15 Minuten) nicht überschreiten. Dieses sollte – unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation einheitlich in der Schule geregelt werden. Im Einzelfall sollte die persönliche und familiäre Situation berücksichtigt werden. Die pädagogische Gestaltung des Tagesbeginns liegt in der Verantwortung der einzelnen Schule. Die verbindliche Ausgestaltung legt sie in ihrem Schulprogramm fest.
  • Im Schuljahresverlauf sollte es nicht zu einer Anhäufung außerunterrichtlicher Veranstaltungen kommen. Dieses geschieht in Abstimmung mit einer langfristigen – in der Lehrerkonferenz abgestimmten – Jahresarbeitsplanung (vgl. „Schul- und Klassenaktivitäten“).
  • Dabei müssen auch Vollzeit-Lehrkräfte – nach Absprache mit der Schulleitung – nicht zwingend an allen außerunterrichtlichen Veranstaltungen teilnehmen.
  • Klassenarbeiten können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben – nach Beschluss der Fachkonferenz – reduziert werden.
  • Die konkreten Vereinbarungen der Schule zum Einsatz teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte fallen nicht hinter die auf der Homepage der Bezirksregierung hinterlegten Empfehlungen zurück. Teilzeitkräfte können sich auf Grundlage des Teilzeitpapiers der Bezirksregierung über Anwesenheiten untereinander abstimmen und schlagen dies der Schulleitung als Regelung vor. Es werden Absprachen zur Weiterleitung von Informationen getroffen (z.B. Tandems, Rotation, Protokollmails).
  • Korrekturbelastungen sollten bei der Unterrichtsverteilung berücksichtigt werden. Individuelle Entlastungsmöglichkeiten sollten gefunden werden.
  • Schulleitungen können unter Berücksichtigung der personellen Ressourcen an der Schule Unterrichtskürzungen in Absprache mit der Schulaufsicht und Rückkopplung mit der Schulkonferenz vornehmen. Wenn Haupt- und Förderschulen mit erweitertem gebundenen Ganztag langfristige unumgängliche Unterrichtskürzungen über mehrere Fächer und Jahrgänge durchführen, besteht eine Möglichkeit darin, den Unterricht an einem Wochentag früher zu beenden und für Besprechungen zu nutzen.
  • Aus besonderen Gründen (z.B. zur Weiterentwicklung der Unterrichts- und Erziehungsarbeit) können Haupt- und Förderschulen mit erweitertem gebundenen Ganztag unter Beachtung der Maxime, dass möglichst wenig Unterricht ausfällt, den Unterricht an einem Wochentag früher enden lassen, um diese Zeit für notwendige gemeinsame Konferenzen zu nutzen.
  • Auf Wunsch werden Springstunden nach Möglichkeit minimiert.

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