Schüler vor der Tafel

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A – Z der Schulabteilung


Vorgriffsstunden

Lehrerinnen und Lehrer waren

  • an Grundschulen und Berufskollegs beginnend mit dem Schuljahr 1997/1998,
  • an Weiterbildungskollegs und Studienkollegs für ausländische Studierende beginnend mit dem Schuljahr 1999/2000 und
  • an den übrigen Schulen beginnend mit dem Schuljahr 1998/1999

vorübergehend für einen Zeitraum von bis zu sechs Schuljahren zur Leistung der Vorgriffsstunde verpflichtet, sofern sie vor Beginn des jeweiligen Schuljahres das 30. Lebensjahr, aber noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet hatten. Diese Verpflichtung wurde mit dem Zehnten Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften mit Ablauf des ersten Schulhalbjahres 2003/2004 beendet.

Nach der Ausgleichszahlungsverordnung Vorgriffsstunde vom 8.6.2004 erhalten Lehrerinnen und Lehrer in den Fällen, in denen der zeitliche Ausgleich für zusätzliche Pflichtstunden ganz oder teilweise unmöglich wird, eine Ausgleichszahlung. Dieser finanzielle Ausgleich erfolgt auf Antrag der Lehrkräfte. Ein entsprechender Musterantrag ist für Sie hinterlegt.

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