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A – Z der Schulabteilung
Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII – Arbeitshilfe
In der Behindertenrechtskonvention verankerte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung am sozialen Leben, in der Schule, in der Freizeit, … stellt eine langfristig gemeinsam zu bewältigende Aufgabe dar.
Schulische Inklusion ist vor allem Aufgabe und Ziel der Schule, denn alle Kinder und Jugendlichen haben ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung.
Davon unabhängig unterstützt die Jugendhilfe das System Schule bei dem ihrem Ziel der inklusiven Bildung im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft.
Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schule und Schulaufsicht ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Inklusion und dem Umgang mit Vielfalt in unserer Gesellschaft.
Im Kontext der Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung gemäß § 35a SGB VIII und schulischer Förderung werden besondere Herausforderungen deutlich.
Die konstruktive Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe, Schule und Schulaufsicht ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen von Inklusion.
In gelungener Kooperation des Landschaftsverbandes Westfalen Lippe und der Bezirksregierung Münster wurde eine Arbeitshilfe erstellt, die sich mit der Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule im Kontext von Eingliederungshilfen gemäß § 35a SGB VIII beschäftigt. In einem diskursiven Verständigungsprozess wurde zwischen den Beteiligten Einvernehmen zu den inhaltlichen Eckpunkten und Rahmungen erzielt, auf die sich die Fachkräfte innerhalb der Region der Bezirksregierung Münster nun auch beziehen können.
Ziel dieser Arbeitshilfe ist es, den unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren in den Schulen, den Schulaufsichtsbehörden und in den Jugendämtern
- Informationen zu den gesetzlichen Hintergründen zu vermitteln,
- Verfahrensweisen zum strukturierten Vorgehen im Einzelfall vorzustellen,
- Handlungsempfehlungen zum Umgang mit wiederkehrenden Fragen zu geben und
- Impulse für die Schaffung von strukturellen und inhaltlichen Vereinbarungen auf
regionaler Ebene zu geben.
Perspektivisch werden in einer nach und nach entstehenden Reihe zu den Querschnittsaufgaben der System Jugendhilfe, Schule und Schulaufsicht weitere Schriften entstehen.
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