Schüler vor der Tafel

Hauptinhalt

A – Z der Schulabteilung


Dienstvorgesetzteneigenschaft für Schulleitungen

Seit dem 1.8.2013 haben im Wesentlichen alle Schul­leiterinnen und Schul­leiter die Dienst­­vorgesetzten­­eigenschaft (DVE) erhalten und nehmen damit Dienst­­vorgesetzten­aufgaben in festgelegten Angelegenheiten wahr.

Die Übertragung der DVE auf die Schul­leitungen der Grund­schulen erfolgte zum 1.8.2015.

In Auflösung befindliche Schulen sind von der Über­tragung der DVE ausgenommen.

Sie können im Einvernehmen mit der Schul­konferenz einen Antrag auf Über­tragung der DVE zu Beginn eines Schulhalbjahres stellen.

Zusätzliche Informationen

Downloads

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}