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Ankommen und Aufholen nach Corona


Hinweise aus der BR MS zu Fördermöglichkeiten von Kultureller Bildung in der Schule

Extra-Geld (Schulbudget)

Projektmöglichkeiten

  • Besuche außerschulischer Lernorte,
  • Aktivitäten, die das Miteinander-Lernen stärken (z. B. mit Unterstützung von Dienstleistern),
  • die Anschaffung von Fördermaterialien zur kulturellen Bildung,
  • Initiierung von kulturellen Projekten
  • die Förderung von Projekten wie „Schüler helfen Schülern“

Beispiele aus dem Bereich kulturelle Bildung

Das Budget wird der Schule unmittelbar zur Verfügung gestellt und die Schulleitung entscheidet über die Verwendung. Die Abrechnung erfolgt über die Rechnungsstellung eines Kooperationspartners (Verein, Träger der Jugendhilfe) oder einer Einzelperson.

Extra-Geld (Schulträgerbudget)

Projektmöglichkeiten

  • schulübergreifende Angebote zur Aufarbeitung von Lernrückständen. Beispiele hierfür können sein:
    - Kooperation mit der freien Kulturszene im Bereich der kulturellen Bildung
  • Finanzierung weiterer Ausgaben (z.B. Schülertransport im Zusammenhang von Fördermaßnahmen, Overheadkosten in angemessenem Umfang)
  • Investitionen dürfen nicht getätigt werden

Das Budget steht dem Schulträger zur Verfügung, der über die Verausgabung entscheidet. Für die Abrechnung genügt die Rechnungsstellung eines Kooperationspartners (Verein, Träger der Jugendhilfe) oder einer Einzelperson.

Projektpreis Kulturelle Bildung

Konzept

  • Auszeichnung herausragender Kooperationsprojekte und –profile
  • Kultur-, Bildungs- und Jugendeinrichtungen sowie Träger, Vereine und Initiativen, die ein kulturelles Profil erarbeitet haben oder ein solches entwickeln
  • Auch Schulen können sich unter bestimmten Voraussetzungen bewerben
  • Ausgezeichnet werden drei Einrichtungen, Träger, Vereine oder Initiativen mit einem Preisgeld von je 20.000,00 €
  • Bis zu vier Bewerbungen können außerdem mit jeweils 5.000,00 € unterstützt werden

Verfahren

  • Bewerbungen bis Ende Januar 2022 digital
  • Fachjury wählt Projekte aus
  • Auszeichnung im Rahmen einer Festveranstaltung voraussichtlich am 17.03.2022

Projektfonds Kulturelle Bildung im Ruhrgebiet

Projektmöglichkeiten

  • Durchführung von künstlerischen, ruhrgebietsbezogenen Kooperationsprojekten zur Stärkung Kultureller Bildung in Schulen im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr
  • Kooperation der Schulen mit Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Jugendarbeit oder Künstler:innen

Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg bei Bildungspartner NRW. Für Projekte im laufenden und folgenden Schuljahr ist Antragsfrist der 21.02.2022. Bewilligungsbehörde sind die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster.

Zusätzliche Informationen

Downloads

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