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Ankommen und Aufholen nach Corona


Hinweise der Bezirksregierung Münster zu Extra-Zeit

Wecker

© AdobeStock/TanyaJoy

Weiterführende Informationen

Aktualisierung: Die Förderrichtlinien sind bis zum Schuljahresende 2022/2023 verlängert worden, sodass entsprechende Maßnahmen bis zum 06.08.2023 durchgeführt werden können. Anträge sind bis zum 15.06.2023 einzureichen. Ab dem 1. März 2022 findet die Antragstellung für das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ ausschließlich online satt. Digitale Anträge für außerschulische Bildungs- und Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler von berufsbildenden Schulen, von allgemeinbildenden Schulen und für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF können ab dem 1. März 2022 über diesen Portallink eingereicht werden:

Für die Antragstellung über das Portal bildungsfoerderung-schule.nrw.de wird eine Registrierung benötigt. Nach der erfolgreichen Registrierung und der Passwortvergabe gelangen Sie in den Bereich des Fördernehmers (Fördernehmer-Cockpit) und können Ihren online-Antrag für das Förderprogramm „Extra-Zeit zum Lernen“ (mit Klick auf den Button „Neuen Antrag stellen“) ausfüllen, speichern und freigeben bzw. absenden. Nach der Freigabe Ihres online-Antrages wird das Antrags-PDF-Dokument erzeugt, das Sie bitte mit eingescannter Unterschrift via E-Mail an semjon.balster@brms.nrw.de einreichen. Eine postalische Zusendung ist nicht erforderlich.

Nach etwaiger Bewilligung der beantragten Mittel sollen Mittelabrufe über das online-Mittelabrufformular sowie der Verwendungsnachweis über das online-Verwendungsnachweisformular ebenfalls über das Portal online ausgefüllt und freigegeben werden. Auch hier werden entsprechende PDF-Dokumente erzeugt, die Sie bitte unterzeichnen und via E-Mail an oben genannte Adressen versenden.


Hinweise aus der BR MS zu Extra-Zeit für allgemeinbildende Schulen

Mit dem Baustein Extra-Zeit werden außerschulische Gruppenangebote für die individuelle fachliche Förderung und Potenzialentwicklung von

  • Schülerinnen und Schülern aller Jahrgansstufen (1-13, auch mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf)
  • aller allgemeinbildenden Schulformen

gefördert.

Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger sind

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände,
  • Landschaftsverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen,
  • Träger genehmigter Ersatzschulen,
  • anerkannte Träger der freien Jugendhilfen,
  • Hochschulen.

Höhe der Zuwendung

  • Gefördert werden bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Personal- und Sachkosten) in Höhe von 500,00 Euro pro Tag pro Gruppe.
  • Mindestens 20% sind als Eigenleistung zu erbringen.

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gruppenangebote als außerschulische Veranstaltung können
    - an einem Tag / sechs Zeitstunden oder
    - an zwei Tagen / jeweils drei Zeitstunden und /oder
    - an Wochenenden
    durchgeführt werden. 
  • Durchführungsort:
    - Schulen
    - außerschulische Lernorte
    - andere geeignete Orte
  • Gruppenzusammensetzung
    - 8 bis 15 Teilnehmende
    - eines Jahrgangs oder verschiedener Jahrgänge
    - einer Schule oder mehrerer Schulen
    - einer Schulform oder mehrerer Schulformen
    - nach thematischen Schwerpunkten möglich
    - Betreuung grundsätzlich von zwei Personen
  • Durchführung der Angebote durch Personen:
    - mit einer pädagogischen, sozialpädagogischen oder vergleichbaren Qualifikation
    - die bereits zur Durchführung von Ganztagsangeboten oder zur Durchführung von außerunterrichtlichen Tätigkeiten in Schule bei einem Träger angestellt sind/waren,
    - Lehrkräfte im Ruhestand,
    - Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,
    - Studierende pädagogisch ausgerichteter Studiengänge sowie Studierende der in den Förderangeboten avisierten Fachrichtungen,
    - fachlich geeignete Honorarkräfte mit nachgewiesenen Erfahrungen in vergleichbaren Angeboten,
    - geeignete Personen mit Erfahrungen in vergleichbaren Angeboten

 

Weitere Informationen

Hinweise aus der BR MS zu Extra-Zeit für berufsbildende Schulen

Mit dem Baustein Extra-Zeit werden außerschulische Gruppenangebote zum Ausgleich von entstandenen Kompetenzdefiziten für

  • Schülerinnen und Schülern, die ein allgemeines Berufskolleg oder ein Berufskolleg als Förderschule besuchen und pandemiebedingte Kompetenzdefizite ausgleichen möchten

gefördert.

Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger sind

  • Gemeinden, Gemeindeverbände und Zweckverbände,
  • Landschaftsverbände in ihrer Funktion als Träger öffentlicher Schulen,
  • Träger genehmigter Ersatzschulen,
  • durch AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zertifizierte Träger
  • Hochschulen.

Höhe der Zuwendung

  • Gefördert werden bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Personal- und Sachausgaben) i.H.v. 455,00 Euro pro Tag pro Gruppe.
  • Mindestens 20% sind als Eigenleistung zu erbringen.

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gruppenangebote als außerschulische Veranstaltung können
    - an einem Tag / sechs Zeitstunden oder
    - an zwei Tagen / jeweils drei Zeitstunden und /oder
    - an Wochenenden

durchgeführt werden. 

  • Durchführungsort: 
    - Schulen
    - außerschulische Lernorte
    - andere geeignete Orte
  • Gruppenzusammensetzung:
    - 6 bis 12 Teilnehmende
    - eines Jahrgangs oder verschiedener Jahrgänge
    - Schüler und Schülerinnen eines Berufskollegs bzw. Berufskolleg als Förderschule
    - nach thematischen Schwerpunkten möglich
    - Betreuung grundsätzlich von zwei Personen
  • Durchführung der Angebote durch:
    - Lehrkräfte oder Lehrkräfte im Ruhestand,
    - Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter,
    - Studierende, die ein Lehramtsstudium absolvieren
    - Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter,
    - fachlich geeignete Honorarkräfte mit nachgewiesenen Erfahrungen in vergleichbaren Angeboten,
Weitere Informationen

Hinweise aus der BR MS zu Extra-Zeit für individuelle Bildungs- und Betreuungsangebote im häuslichen Umfeld

Mit dem Baustein Extra-Zeit werden Einzelmaßnahmen für Schüler und Schülerinnen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und intensivpädagogischem Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF gefördert.

Zuwendungsempfängerinnen bzw. Zuwendungsempfänger sind

  • Träger von Schulbegleitungsmaßnahmen
  • Hochschulen mit Körperschaftsstatus gemäß §§ 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 2 des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes

Höhe der Zuwendung

  • Gefördert werden je Einzelfall 230,00 Euro für den ersten Tag einer Maßnahme, sowie 150,00 Euro für jeden weiteren Tag.
  • Ein Eigenanteil der Maßnahmenträger ist nicht zu erbringen.

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Angebote finden statt:
    - an einem Tag / sechs Zeitstunden oder
    - in begründeten Fällen kann eine Anpassung der täglichen Betreuungsdauer ermöglicht werden.
  • Durchführungsort:
    - häusliches Umfeld des jeweiligen Schülers bzw. der jeweiligen Schülerin
  • Gruppenzusammensetzung:
    - Dieses Angebot ist eine Individualmaßnahme, bei welcher der geförderte Schüler bzw. die geförderte Schülerin einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung mit einem intensivpädagogischen Förderbedarf gemäß § 15 AO-SF vorweisen muss.
  • Teilnahmevoraussetzung:
    - Für die Anmeldung ist ein Nachweis notwendig, dass eine Zuordnung zur intensivpädagogischen Förderung (§ 15 AO-SF) vorliegt.
    - Dieser Nachweis kann entweder über einen entsprechenden schriftlichen Bescheid, der den Eltern vorliegt, oder durch eine Bescheinigung der Schule (Anlage 5 der Förderrichtlinie) geführt werden.
  • Durchführung der Angebote durch:
    - Personen mit einer pädagogischen, sozialpädagogischen oder vergleichbaren Qualifikation
    - Lehrkräfte oder Lehrkräfte im Ruhestand,
    - Lehramtsanwärterinnen oder Lehramtsanwärter,
    - Studierende pädagogisch ausgerichteter Fakultäten, vornehmlich des Lehramts für sonderpädagogische Förderung,
    - Personen mit Erfahrung in der Schulbegleitung, vorrangig solche, die konkrete Erfahrungen mit der Zielgruppe haben
    - Kräfte des Offenen Ganztags,
    - Kräfte weiterer Träger,
    - fachlich geeignete Honorarkräfte mit nachgewiesenen Erfahrungen in vergleichbaren Angeboten.

 

Weitere Informationen

Rechtsvorschriften

Projekte im Rahmen von Extra-Zeit

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