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Ankommen und Aufholen nach Corona
Hinweise der Bezirksregierung Münster zu Extra-Geld
Weiterführende Informationen
Die Fachpauschale „Extra-Geld“ steht den Schulen bzw. Schulträgern für Projekte bis 31.12.2022 zur Verfügung. Für die Durchführung der Maßnahmen müssen keine gesonderten Anträge gestellt werden. Ein notwendiger Nachweis über die Ausgaben zum Abbau pandemiebedingter Defizite erfolgt über eine rechtsverbindliche Bestätigung (zunächst keine detaillierten Einzelnachweise notwendig); entsprechende Unterlagen zur Mittelverwendung müssen für eine ggf. erfolgende detailliertere Prüfung vorgehalten werden.
Programmbestandteile
- Schulbudgets
- mind. 30 % stehen Schulen direkt zur Verfügung
- dient der Umsetzung der schulbezogenen Maßnahmen zur Beseitigung pandemiebedingter Defizite
- Beispiele hierfür können sein:
– Besuche außerschulischer Lernorte,
– Aktivitäten, die das Miteinander-Lernen stärken (z. B. mit Unterstützung von Dienstleistern),
– ergänzende Lernförderung durch externe Dienstleister,
– die Anschaffung von Fördermaterialien,
– der Kauf von Lizenzen für digitale Förderprogramme, oder auch
– die Förderung von Projekten wie „Schüler helfen Schülern“. - Personal darf nicht eingestellt werden
- Schulträgerbudget
- max. 40 % des Budgets
- dient der Sicherung und Schaffung ggf. auch schulübergreifender Angebote zur Aufarbeitung von Lernrückständen
- Beispiele hierfür können sein:
- Fachliche Förderangebote in Kleingruppen als zusätzliche Bewegungsangebote
- Kooperation mit der freien Kulturszene im Bereich der kulturellen Bildung - Finanzierung weiterer Ausgaben (z.B. Schülertransport im Zusammenhang von Fördermaßnahmen, Overheadkosten in angemessenem Umfang)
- Investitionen dürfen nicht getätigt werden
- kann zur Aufstockung der Schulbudget und Bildungsgutscheine verwendet werden
- Bildungsgutscheine
- mind. 30 % des Budgets
- werden im Rahmen der individuellen Förderung einzelner Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte vergeben
- Einlösung bei zertifizierten externen Anbietern; Zertifizierung erfolgt über den Beitritt zum Rahmenvertrag des Ministeriums für Schule und Bildung. Die Vergabeplattform des Landes NRW erreichen Sie unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/public/company/project/CXPNYHNDCG5/de/documents.
- Detaillierte Informationen zu den Bildungsgutscheinen erhalten Sie in den FAQs des Ministeriums unter: https://www.schulministerium.nrw/extra-geld/bildungsgutscheine.