Ausschnitt aus dem Regionalplan

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Raumverträglichkeitsprüfungen


RAUMVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG
Neubau der Landtrasse der Offshore-Netzanbindungssysteme der Windader West – Teilstück in NRW

Beteiligung im Rahmen der Raumverträglichkeitsprüfung für die 525 kV-Gleichstromerdkabelkorridore der Windader West

Karte Windader West

Die Amprion Offshore GmbH plant zur Anbindung von Offshore-Windparkflächen den Neubau von vier Offshore-Netzanbindungssystemen von der Nordsee bis nach Nordrhein-Westfalen (NRW). Hierbei handelt es sich um die Systeme

  • NOR-6-4 zum Netzverknüpfungspunkt Niederrhein,
  • NOR-9-5 zum Netzverknüpfungspunkt Kusenhorst,
  • NOR-x-1 zum Netzverknüpfungspunkt Rommerskirchen und
  • NOR-x-5 zum Netzverknüpfungspunkt Oberzier. 

Die Vorhabenträgerin hat mit Schreiben vom 07.05.2024 die Verfahrensunterlagen vorgelegt und die Durchführung einer Raumverträglichkeitsprüfung für diese Offshore-Netzanbindungssysteme beantragt. Es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben mit überörtlicher Bedeutung. Dementsprechend wurde gemäß § 15 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in Verbindung mit § 32 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG) und § 40 der Verordnung zur Durchführung des Landesplanungsgesetzes (LandesplanungsgesetzDVO – LPlG DVO) eine Raumverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Es wurden zwei eigenständige Raumverträglichkeitsprüfungen in Niedersachsen und in NRW durchgeführt. Der von der Vorhabenträgerin beantragte Trassenkorridor erstreckt sich in der Planungsregion der Bezirksregierung Münster über die Kreise Steinfurt, Borken und Coesfeld.

In Abstimmung mit der Landesplanungsbehörde und den übrigen räumlich zuständigen Regionalplanungsbehörden (Bezirksregierung Köln, Bezirksregierung Münster sowie Regionalverband Ruhr) hat die Bezirksregierung Düsseldorf als Regionalplanungsbehörde die Federführung für das Verfahren in NRW übernommen. Die Raumverträglichkeitsprüfung für das Teilstück der „Windader West“ in Niedersachsen hat das „Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems“ in Oldenburg durchgeführt.

In der Raumverträglichkeitsprüfung wird das Vorhaben ausschließlich unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft und mit den Erfordernissen der Raumordnung sowie mit Vorhaben anderer Planungsträger abgestimmt. Die Raumverträglichkeitsprüfung wurde nunmehr abgeschlossen. Ergebnis des Verfahrens ist eine gutachterliche Stellungnahme mit einer Empfehlung des raumverträglichsten Korridors. Sie wird ohne eine gesonderte Benachrichtigung im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster bekannt gegeben und ist als sonstiges Erfordernis der Raumordnung in nachfolgenden Verfahren zu berücksichtigen und kann nur im Rahmen des Rechtsbehelfsverfahrens gegen die Zulassungsentscheidung überprüft werden (vgl. § 15 Absatz 6 ROG).

Die gutachterliche Stellungnahme mit Begründung wird für die Dauer von fünf Jahren zur Einsichtnahme für jedermann bei allen betroffenen Kreisen, Städten und Gemeinden sowie bei den Regionalplanungsbehörden ausgelegt. Die rechtsverbindliche Festlegung der Trasse findet erst im anschließenden Planfeststellungsverfahren bzw. im Zulassungsverfahren statt.

Verfahrensunterlagen

Rechtsvorschriften

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