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Dienstgebäude am Domplatz

© BLB NRW Münster/Fotograf: Christian Richters


28.05.2025
Planfeststellungsverfahren zur B 64n startet

Münster/Warendorf. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW hat den Antrag sowie die gesamten Plan- und Fachunterlagen zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung Warendorf im Zuge der B64, als Südumgehung Warendorf, bei der Bezirksregierung Münster eingereicht. Damit beantragt Straßenbau NRW formell die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens.

Die Bezirksregierung Münster als Planfeststellungsbehörde prüft nun unter anderem die Vollständigkeit und die Auslegungsreife der Unterlagen. Im Anschluss wird die Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden, indem die Planunterlagen öffentlich ausgelegt werden. Dann haben Bürger:innen sowie die Träger öffentlicher Belange und die Naturschutzverbände die Möglichkeit, die Pläne und Fachgutachten einzusehen und zu der Planung Stellung zu nehmen. 

Informationen zum grundsätzlichen Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens stehen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter dem folgenden Link bereit: 

Hinweis: Ansprechpartner für alle Fragen zur inhaltlichen Ausgestaltung des Vorhabens ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabenträger.

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