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Pressemitteilungen
27.05.2025
Bezirksregierung untersagt Wasserentnahme aus der Ems
Münster/Kreis Steinfurt/Kreis Warendorf. Um Tiere und Pflanzen zu schützen, untersagt die Bezirksregierung Münster die Wasserentnahme aus der Ems auf den Gebieten der Kreise Steinfurt und Warendorf und der Stadt Münster. Das Verbot gilt ab Samstag, den 31.05.2025. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am Freitag (30.5.2025) im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster bekannt gegeben.
Das Verbot betrifft die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen im Rahmen des erlaubnisfreien Gemeingebrauchs und des erlaubnisfreien Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Hiervon ausgenommen sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen.
Die Verfügung wird zunächst befristet, basierend auf der aktuellen Wetterprognose bis zum Ende der Vegetationsperiode. Mit dem wahrscheinlichen Ende der Trockenwetterlage etwa ab September, wird die Ems voraussichtlich wieder ausreichend Wasser führen. Die Bezirksregierung Münster wird fortlaufend prüfen, ob eine Aufhebung oder Änderung dieser Allgemeinverfügung vorab geboten ist.
Die Einhaltung der Untersagung der Wasserentnahme wird überwacht. Eine Zuwiderhandlung gegen diese Allgemeinverfügung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Hintergrund
Aufgrund der klimatischen Bedingungen haben sich in der Ems im Gebiet des Regierungsbezirkes Münster niedrige Wasserstände eingestellt. Das für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserdargebot (Wassermenge, Wassertiefe) ist daher bereits beeinträchtigt und es besteht die Gefahr, dass die Gewässerbiozönose nachhaltig geschädigt wird. Die erlaubnisfreie und behördlich nicht regulierte Entnahme von Wasser im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs aus der Ems verstärken die bereits kritische Situation.
Zudem appelliert die Bezirksregierung weiterhin auch bei allen anderen Flüssen und Bächen im Münsterland die Notwendigkeit von möglichen Wasserentnahmen gewissenhaft abzuwägen und diese nach Möglichkeit zu unterlassen.
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