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Pressemitteilungen
09.05.2025
Geänderte Planunterlagen zum Neubau A 52 von Bottrop nach Gladbeck liegen aus
Vom 12. Mai 2025 bis 11. Juni 2025
Münster/Bottrop/Kreis Recklinghausen. Im Planfeststellungsverfahren für den Bau der A 52 vom Autobahnkreuz Essen-Nord bis Autobahnkreuz Essen/Gladbeck wurden die Planunterlagen angepasst. Einsehbar sind die geänderten Planunterlagen in der Zeit vom 12. Mai 2025 bis 11. Juni 2025 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.
Im laufenden Verfahren wurden weitere Planänderungen und Ergänzungen notwendig. Die Autobahn GmbH des Bundes hat daher das Deckblatt II ins Verfahren eingebracht. Dieses beinhaltet die Änderungen aufgrund der Ergebnisse der wassertechnischen Untersuchungen. Insbesondere werden die die Regenklär- und Rückhaltebecken durch Retentionsbodenfilteranlagen ersetzt. Des Weiteren die teilweise Umtrassierung der Planstraße und damit verbundenen Anpassung der Kösheide, die Fortschreibung des Lärmtechnischen Entwurfes sowie die gutachterliche Ergänzung zur Schadstoffuntersuchung. Zudem wurde die Artenschutzprüfung aktualisiert und der Landschaftspflegerische Begleitplan überarbeitet.
Der vorliegende Planfeststellungsabschnitt umfasst den Neubau der A 52 im Zuge der B 224 zwischen der Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck (einschließlich der Brücke über die Boye) und dem Autobahnkreuz Essen/Gladbeck inklusive des Ausbaus des Autobahnkreuzes Essen/Gladbeck. Das Bauvorhaben hat eine Länge von etwa 1,4 Kilometern. Es liegt auf dem Gebiet der Stadt Bottrop und der Stadt Gladbeck. Zudem befinden sich landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Stadt Dorsten.
Die geänderten Planunterlagen stehen ab dem 12. Mai 2025 bis 11. Juni 2025 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter https://url.nrw/brms_verfahren ; Planfeststellungsverfahren Straße; Stichwort: Neubau der A 52 (Teil 02) von südlich AD Essen/Gladbeck (Stadtgrenze Bottrop/Gladbeck) bis AD Essen/Gladbeck (inklusiv), zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung.
Die Antragsunterlagen liegen zudem in demselben Zeitraum in der Stadt Gladbeck, zur Einsichtnahme aus. Einwendungen können sowohl bei der Bezirksregierung Münster als auch bei den Städten Gladbeck und Dorsten bis zum 25. Juni 2025 erhoben werden.
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