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Pressemitteilungen
02.05.2025
Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Ortsumgehung Südlohn-Oeding liegt aus
Münster/Südlohn. Die Bezirksregierung Münster hat den Neubau der Ortsumgehung Südlohn-Oeding einschließlich der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege mit Beschluss vom 27. März 2025 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Zeit vom 6. Mai bis zum 19. Mai 2025 zur Einsichtnahme zur Einsichtnahme ausliegen.
Die planfestgestellte Ortsumgehung Südlohn-Oeding ist rund 2,8 Kilometer lang und endet an der Staatsgrenze Niederlande/ Deutschland. Für den rund 500 Meter langen niederländischen Abschnitt der Ortsumgehung wird zur Baurechtserlangung ein „Bestemmingsplan“-Verfahren durch die Gemeinde Winterswijk (NL) durchgeführt.
Das Planfeststellungsverfahren für den deutschen Teilabschnitt wurde im Herbst 2009 eingeleitet. Der Erörterungstermin fand im Sommer 2012 statt. Anfang 2016 und im Herbst 2019 wurden zu den vom Landesbetrieb Straßenbau NRW als Vorhabenträger eingebrachten Planänderungen (Deckblätter I, II und III) jeweils Anhörungsverfahren unter Einbeziehung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Im Verfahren sind insgesamt über 400 Einwendungen wegen privater betroffener Rechte und Belange erhoben worden. Zudem haben 21 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Das Landesbüro der Naturschutzverbände hatte sich ebenfalls mit einer Stellungnahme am Verfahren beteiligt.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und Verbände sind alle eingegangenen Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen sorgfältig geprüft und abgewogen worden. Dabei standen insbesondere die Notwendigkeit des Vorhabens, die Umweltverträglichkeit, der Landschafts- und Artenschutz, die Inanspruchnahme privater Flächen sowie die Varianten im Bereich Oeding im Fokus.
Die Bekanntmachung zur 14-tägigen Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgt heute (2. Mai) im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster und in der ortsüblichen Tageszeitung.
Der Planfeststellungbeschluss und die zugehörigen Planunterlagen werden in der Zeit vom 6. Mai 2025 bis zum 19. Mai 2025 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter dem folgenden Link zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:
Zudem liegt eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses und der planfestgestellten Planunterlagen für die Dauer der Veröffentlichung in der von der Baumaßnahme berührten Gemeinde Südlohn aus.
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