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© BLB NRW Münster/Fotograf: Christian Richters


27.01.2025
Planfeststellungsbeschluss abrufbar: Anpassung der Leitungseinführung in die Umspannanlage Pöppinghausen

Münster/Castrop-Rauxel/Recklinghausen. Die Bezirksregierung Münster hat die Änderung der Leitungseinführung in die Umspannanlage Pöppinghausen mit Beschluss vom 10. Januar 2025 planfestgestellt. Der Planfeststellungsbeschluss wird in der Zeit vom 28. Januar bis zum 10. Februar 2025 einschließlich zur Einsichtnahme veröffentlicht werden.

Das Vorhaben umfasst eine 380-kV-Einführung in die Umspannanlage Pöppinghausen mit einem abschnittweisen Ersatzbau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Mengede nach Pöppinghausen, einem Ersatzneubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung von Pöppinghausen nach Pkt. Emscher sowie die Anpassung und Änderung weiterer bestehender Leitungen. Nun wurde die Änderung der Leitungseinführung einschließlich der hiermit in Zusammenhang stehenden Änderungsmaßnahmen an Anlagen Dritter sowie für die landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Castrop-Rauxel und Recklinghausen planfestgestellt.

Das Planfeststellungsverfahren wurde auf Antrag der Amprion GmbH als Vorhabenträgerin im August 2022 von der Bezirksregierung Münster als zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde eingeleitet. Im Verfahren sind 43 Einwendungen Privater, davon eine Sammeleinwendung und eine Einwendung einer Bürgerinitiative, erhoben worden. Zudem haben 26 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Der Erörterungstermin hat im September 2023 in Castrop-Rauxel stattgefunden. Aus Anlass von Einwendungen und Stellungnahmen sowie als Ergebnis der Erörterung hat die Amprion GmbH verschiedene Planänderungen vorgenommen. Im Rahmen des umfangreichen Abwägungsprozesses sind alle eingegangenen Einwendungen, Stellungnahmen, Anregungen sowie die Planunterlagen von der Bezirksregierung Münster sorgfältig geprüft und abgewogen worden.

Der Planfeststellungbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden in der Zeit vom 28. Januar bis zum 10. Februar 2025 einschließlich auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter dem folgenden Link unter dem Reiter Energieleitungen zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung gestellt:

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