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10.01.2025
Minister Laumann stellt neue Krankenhausplanung für den Regierungsbezirk Münster vor

Presseinformation des MAGS NRW: Minister Laumann: Mit der neuen Krankenhausplanung stärken wir die stationäre Behandlungsqualität in allen Regionen des Landes

Am Freitag, 10. Januar 2025, hat das Ministerium in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bezirksregierung Münster die Ergebnisse für den Regierungsbezirk Münster vorgestellt: Der neue Plan führt im Regierungsbezirk Münster sowie landesweit zu den dringend notwendigen Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft, während gleichzeitig die Qualität der Versorgung verbessert und die ortsnahe Notfallversorgung weiter sichergestellt wird.

Mit dem erfolgreich abgeschlossenen Krankenhausplanungsverfahren hat die Landesregierung die stationäre Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen anhand von klaren Qualitätsstandards und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben für die Notfallversorgung neu aufgestellt. Den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern wurde Mitte Dezember 2024 in Feststellungsbescheiden verbindlich mitgeteilt, welche Leistungen sie zukünftig anbieten können. Im Anschluss hat das Gesundheitsministerium die künftigen Leistungsportfolios aller Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen auf der Ministeriums-Website veröffentlicht. Damit steht im Detail fest, wie die stationäre Versorgung in Nordrhein-Westfalen in Zukunft ausgestaltet sein wird.

Um die regionalen Ergebnisse des Krankenhausplanungsverfahrens vorzustellen, veranstaltet das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium in allen fünf Regierungsbezirken des Landes Pressekonferenzen. Am Freitag, 10. Januar 2025, hat das Ministerium in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bezirksregierung Münster die Ergebnisse für den Regierungsbezirk Münster vorgestellt: Der neue Plan führt im Regierungsbezirk Münster sowie landesweit zu den dringend notwendigen Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft, während gleichzeitig die Qualität der Versorgung verbessert und die ortsnahe Notfallversorgung weiter sichergestellt wird.

Die Regelungen der neuen Krankenhausplanung treten landesweit grundsätzlich am Dienstag, 1. April 2025, in Kraft, um den Krankenhäusern ausreichend Zeit für die Umsetzung der nötigen Veränderungen zu geben. Für die Umsetzung von Änderungen in bestimmten Leistungsgruppen, zum Beispiel in der Kardiologie und der Notfallversorgung, besteht darüber hinaus eine Übergangsfrist bis Mittwoch, 31. Dezember 2025. Denn aufgrund der hohen Fallzahlen oder der besonderen Notfallrelevanz in diesen Leistungsgruppen wird die erforderliche Anpassung von Kapazitäten zusätzlich Zeit in Anspruch nehmen.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Der neue Krankenhausplan führt im Regierungsbezirk Münster und im ganzen Land genau zu dem Ergebnis, das wir erreichen wollten: Er stärkt die Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten, während er parallel dem ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal entgegenwirkt. Denn mit dem neuen Plan bauen wir gerade bei hoch komplexen Leistungen Behandlungsschwerpunkte der einzelnen Krankenhäuser aus, was die Behandlungsqualität stärkt. Und wir bauen Doppel- und Mehrfachvorhalten in benachbarten Krankenhäusern ab, was Ressourcen schont. Durch diese notwendigen und tiefgreifenden Strukturveränderungen bildet der Plan ein solides und zukunftsfähiges Fundament für die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen. Gleichzeitig stellen wir mit dem neuen Plan sicher, dass im medizinischen Notfall ein Krankenhaus schnell anzufahren ist. Der neue Plan funktioniert, weil wir als erstes Bundesland nicht anhand von Betten, sondern anhand von Fallzahlen, klaren Qualitätsstandards für die verschiedenen Krankenhausleistungen und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben für die Notfallversorgung geplant haben. Unser Modell kann und sollte als Blaupause für alle Bundesländer dienen.“

Und weiter: „Mit dem Krankenhausplanungsverfahren haben wir als Landesregierung eines unserer wichtigsten Projekte in dieser Legislatur erfolgreich abgeschlossen. Das ist uns nur gelungen, weil wir von Beginn an alle wichtigen Akteure der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft einbezogen haben und den rund sechsjährigen Prozess gemeinsam mit ihnen gestaltet haben. Die nordrhein-westfälischen Bezirksregierungen haben ihre umfassenden Kenntnisse über die regionale Versorgungssituation eingebracht und damit maßgeblich dazu beigetragen, dass dieser Prozess erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Ich danke den Bezirksregierungen und den weiteren Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz für die neue Krankenhausplanung, der die große Unterstützung für diese grundlegende Strukturreform offenbart.“

Andreas Bothe, Regierungspräsident der Bezirksregierung Münster: „Der intensive und zielorientierte Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren hat sich als genau der richtige Weg erwiesen und regionale Besonderheiten konnten im Konsens berücksichtigt werden. Der Regierungsbezirk Münster umfasst zwei sehr unterschiedliche Versorgungsgebiete, das Versorgungsgebiet 8 ist durch Ballungszentren geprägt, das Versorgungsgebiet 9 durch überwiegend ländlichen Raum. Ich freue mich sehr darüber, dass für den Regierungsbezirk Münster die Ziele des neuen Krankenhausplans erreicht worden sind und die Versorgungssicherheit für die Bevölkerung bestehen bleibt. Dafür bedanke ich mich auch im Namen der Bezirksregierung Münster bei allen Beteiligten für ihren Beitrag. Es ist jedoch auch weiterhin Aufgabe aller Beteiligten, in einem engen Austausch zu bleiben, damit die stationäre Versorgung trotz der wirtschaftlichen Herausforderungen, die viele Krankenhausträger auch bei uns im Regierungsbezirk verspüren, gesichert bleibt.“

Die Ergebnisse des Krankenhausplanungsverfahrens im Regierungsbezirk Münster im Überblick

Wohnortnahe Grundversorgung

Ein zentraler Grundsatz der neuen Krankenhausplanungssystematik in Nordrhein-Westfalen ist, dass für 90 Prozent der Bevölkerung je Landesteil ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung mit dem Auto innerhalb von 20 Minuten erreichbar sein soll. Aufgrund ihrer Notfallrelevanz hat das Gesundheitsministerium in den Leistungsgruppen Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin landesweit beinahe alle Anträge berücksichtigt.

Im Regierungsbezirk Münster:

Intensivmedizin:

48 Anträge / 47 Zuweisungen

Chirurgie:

42 Anträge / 41 Zuweisungen

Allgemeine Innere:

49 Anträge / 48 Zuweisungen

Entsprechend ist mit der neuen Planung eine wohnortnahe Grundversorgung weiterhin sichergestellt: In Westfalen-Lippe erreichen nach Umsetzung der neuen Planung 93,1 Prozent der Bürgerinnen und Bürger in 20 Minuten das nächste Krankenhaus, in dem sie internistisch und chirurgisch versorgt werden können.

Schwerpunktbildung in der Spezialversorgung 

Um die Qualität der Krankenhausbehandlungen für die Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen zu steigern, zielt die neue nordrhein-westfälische Krankenhausplanung darauf ab, Doppel- und Mehrfachvorhaltungen in räumlicher Nähe abzubauen und Schwerpunkte in den Leistungsportfolios der einzelnen Krankenhäuser aufzubauen. Das gilt insbesondere für die Leistungsgruppen, die gut planbar sind, beispielsweise in der Orthopädie.

Im Regierungsbezirk Münster:

Beispiel Endoprothetik Knie:

37 Anträge – 26 Zuweisungen (= minus 30 Prozent)

Beispiel Endoprothetik Hüfte:

38 Anträge – 26 Zuweisungen (= minus 32 Prozent)

Das gilt aber auch für Bereiche, in denen eine hochspezialisierte Versorgung und große Expertise nötig sind, beispielsweise der Onkologie. Hier ist eine Konzentration auf weniger Krankenhausstandorte mit mehr Erfahrung und Expertise dringend erforderlich, um für die Patientinnen und Patienten die bestmögliche Behandlung anbieten zu können. Daher wurden nicht allen Krankenhäusern, die Anträge für diese Leistungsbereiche gestellt haben, die entsprechenden Leistungsgruppen zugewiesen.

Im Regierungsbezirk Münster:

Beispiel Behandlung von Leberkrebs:

19 Anträge – 3 Zuweisungen (= minus 84 Prozent)

Beispiel Behandlung von Speiseröhrenkrebs:

10 Anträge – 3 Zuweisungen (= minus 70 Prozent)

Gleichzeitig gibt es Bereiche, die stark notfallrelevant sind, bei denen eine Konzentration nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Ein Beispiel hierfür sind kardiologische Angebote.

Im Regierungsbezirk Münster:

Beispiel Interventionelle Kardiologie:

29 Anträge – 25 Zuweisungen (= minus 14 Prozent)

Finanzielle Unterstützung

Die Landesregierung unterstützt die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser bei den notwendigen Strukturveränderungen und Investitionen mit erheblichen zusätzlichen Finanzmitteln. Für Maßnahmen zur Umsetzung des neuen Krankenhausplans werden in dieser Wahlperiode rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden.

Die ersten Förderbescheide in Höhe von rund 409 Millionen Euro hat Gesundheitsminister Laumann bereits Anfang Dezember an acht nordrhein-westfälische Krankenhäuser überreicht. Die verbleibende Fördersumme von rund 2,1 Milliarden Euro wird in den kommenden Jahren für weitere notwendige Strukturveränderung und Investitionen an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser vergeben.

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