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© Bezirksregierung Münster


07.01.2025
Bezirksregierung zieht Bilanz: 74 Mängel bei Lagerung und Verkauf von Silvesterfeuerwerk festgestellt

Münster. Die Bezirksregierung Münster hat die Lagerung und den Verkauf von Silvesterfeuerwerk im Regierungsbezirk Münster an den Verkaufstagen (28. bis 31. Dezember 2024) mit acht Teams aus Mitarbeitenden der Arbeitsschutzdezernate stichprobenartig überprüft. Dabei wurden insgesamt 74 Mängel festgestellt.

In 187 von 237 kontrollierten Betrieben wurden pyrotechnische Gegenstände (Silvesterfeuerwerk) verkauft. Dies stellt einen Rückgang der Verkaufsstellen im Vergleich zum Vorjahr dar. Überprüfte Verkaufsstellen, die auf ein Angebot von Feuerwerkskörpern verzichtet haben, gaben als Grund insbesondere den Tier- und Umweltschutz an. Zudem wurde auch angeführt, dass sich der Verkauf „im Kleinen“ nicht lohne.

Insbesondere der Brandschutz war bei den Kontrollen ein großes Thema. Am häufigsten fehlten Feuerlöscher oder diese waren nicht geprüft. Auch Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge wurden in den Verkaufs- und Lagerräumen häufig zugestellt.

Insgesamt wurden bei den Kontrollen 74 Mängel beziehungsweise Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt, die in den meisten Fällen direkt vor Ort abgestellt werden konnten:

  • Fehlende Brandbekämpfungsmittel/Nicht geprüfte Feuerlöscher: 18
  • Flucht- und Rettungswege bzw. Notausgänge nicht freigehalten: 17
  • Festgestellte Produktmängel (z. B aufgerissene oder fehlende Sicherheitsverpackungen): 13
  • Keine, verspätete oder unvollständige Anzeigen über den Verkauf von Silvesterfeuerwerk: 8
  • Lagervorschriften nicht eingehalten: 14
  • Festgestellte Verstöße gegen Kennzeichnungsbestimmungen (z. B. fehlende Altersangabe, CE-Kennzeichnung bzw. Zulassung) oder fehlende Gebrauchsanweisung: 4

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