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03.01.2025
Planunterlagen liegen aus: Hochwasserschutzkonzept der Berkel in Stadtlohn

Münster/Stadtlohn. Im Planfeststellungsverfahren zur Änderung des Hochwasserschutzkonzeptes der Stadt Stadtlohn können ab dem 6. Januar 2025 die Planunterlagen eingesehen werden. Die Unterlagen liegen bis zum einschließlich 5. Februar 2025 aus.

Mit Planfeststellungsbeschluss des Kreises Borken vom 7. November 2018 wurde das Hochwasserschutzkonzept der Stadt Stadtlohn planfestgestellt. Die darin enthaltene Maßnahme „K33“ sollte der Schaffung von Retentionsraum für die Berkel dienen. Bei Retentionsräumen handelt es sich um Flächen, die bei Hochwasser eines Flusses überflutet werden und so ein zu starkes Ansteigen des Wassers verhindern. Da die Realisierung des Bausteins „K33“ jedoch eine potenzielle Überflutungsgefahr für bauliche Anlagen erzeugen würde, soll diese Maßnahme nun nicht mehr umgesetzt werden.

Der Verpflichtung aus dem Planfeststellungsbeschluss des Kreises Borken zum Retentionsraumausgleich und weitergehender Kompensationsverpflichtungen (ökologische Verbesserung) soll stattdessen durch die Realisierung einer anderen Maßnahme entsprochen werden. Durch den Wegfall der „K33“ fehlen 26.000 m² Retentionsraum. Dieser soll deshalb durch die neu geplante Maßnahme „Große Damhues“ geschaffen werden. Dazu sollen östlich und südlich der Hoflage Große Damhues zwei Drosselbauwerke errichtet werden, die den Abfluss der Berkel bei einem Hochwasserereignis drosseln und so die Retentionsflächen aktivieren. Zudem soll eine Gewässerumgestaltung der Berkel in der Tallage als Maßnahme der ökologischen Verbesserung umgesetzt werden.

Die Stadt Stadtlohn hat für die geplanten Änderungen die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Wasserhaushaltsgesetz beantragt. Die Planunterlagen werden in der Zeit vom 6. Januar bis zum 5. Februar 2025 in den Städten Stadtlohn und Gescher öffentlich ausgelegt. Als zusätzliches Angebot stehen die Unterlagen auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter dem folgenden Link zur allgemeinen Einsichtnahme zur Verfügung:

Bürger:innen können sich in dieser Zeit über die geplanten Änderungen informieren und prüfen, ob sie in ihren Rechten betroffen sind. Einwendungen können sowohl bei den betroffenen Kommunen (Stadtlohn und Gescher) als auch bei der Bezirksregierung Münster bis zum einschließlich 19. Februar 2025 erhoben werden.

Weitere Informationen zur Auslegung und zu Einwendungsmöglichkeiten sowie zum weiteren Verfahren können auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter dem folgenden Link entnommen werden:

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