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Pressemitteilungen
17.12.2024
Krankenhausversorgung im Regierungsbezirk Münster neu aufgestellt
Münster. Die Bezirksregierung Münster hat gestern (16. Dezember 2024) die Bescheide zur neu geregelten Krankenhausversorgung im Regierungsbezirk Münster erlassen. Damit wird die voll- und teilstationäre Krankenhausversorgung in 47 Krankenhäusern, Fach- und Tageskliniken im Regierungsbezirk Münster entsprechend der neuen Krankenhausplanung neu geregelt. Die Bescheide treten ab dem 1. April 2025 in Kraft und enthalten die Zuweisungen zu den künftigen Versorgungsangeboten. Darüber hinaus gibt es für bestimmte Leistungsgruppen, zum Beispiel in der Kardiologie und der Orthopädie, Übergangsfristen bis zum 31. Dezember 2025.
Mit der Neuausrichtung wird die flächendeckende ortsnahe Versorgung der Basisakutversorgung beibehalten. Das heißt, jedes Krankenhaus bietet weiterhin die Grund- und Regelversorgung an. Je nach Möglichkeit kann ein Krankenhaus auch Fachgebiete abdecken. Die Fachgebiete wie zum Beispiel Geburtshilfe, Kardiologie oder Onkologie wurden gleichmäßig verteilt, sodass eine flächendeckende Versorgung im Regierungsbezirk gewährleistest wird.
Begleitend zur Krankenhausplanung unterstützt das Land gezielt die Neustrukturierung der Krankenhausversorgung. In einem ersten Schritt erhielten im Regierungsbezirk Münster bereits das St. Elisabeth-Krankenhaus Beckum, das St. Marien-Hospital Lüdinghausen und die Tagesklinik Walstedde im Rahmen der Krankenhauseinzelförderung Fördermittel.
Weitere Informationen zum Krankenhausplan für NRW und zu den Auswirkungen auf die einzelnen Krankenhäuser finden Sie unter
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