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Pressemitteilungen
13.12.2024
Erörterungstermin zur geplanten Wasserstoffleitung von Dorsten nach Hamborn
Münster/Dorsten/Schermbeck. Im Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb der geplanten Wasserstoffleitung Dorsten - Hamborn („DoHa“ – Leitungsnummer 160/000/000) hat die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster den Erörterungstermin festgesetzt:
Termin: Dienstag, 17.12.2024, ab 9:30 Uhr
Ort: Saal des Gemeinschaftshauses Wulfen, Wulfener Markt 5, 46286 Dorsten
Die Open Grid Europe GmbH (OGE) und die Thyssengas GmbH haben die Errichtung und den Betrieb der Wasserstoffleitung von Dorsten nach Hamborn beantragt, die an der „Station Dorsten“ beginnt und in südwestlicher Richtung bis nach Duisburg verläuft. Gegenstand dieses Verfahrens ist allein der Leitungsabschnitt von der Station Dorsten im Kreis Recklinghausen bis zur Grenze des Regierungsbezirks Münster über eine Länge von ca. 8 Kilometern.
Der Erörterungstermin dient dazu, vor der Entscheidung über die beantragte Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsverfahren alle entscheidungserheblichen Abwägungskriterien und Einwendungen aktuell und ergebnisoffen zu prüfen und die Beteiligten im Rahmen des Erörterungstermins erneut zu ihren Einwendungen und Stellungnahmen anzuhören.
Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Träger öffentlicher Belange, Betroffene und Beteiligte, die schriftlich zum Verfahren Stellung genommen haben. Medienvertreter:innen können zum Termin zugelassen werden, wenn keiner der Anwesenden Einwände dagegen hat.
Zu Beginn erfolgt eine allgemeine Information über das Planfeststellungsverfahren und den Erörterungstermin. Im Anschluss wird die Planung von der bevollmächtigten Vorhabenträgerin, der Open Grid Europe GmbH, vorgestellt. Daran anschließend werden zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange behandelt. Danach erfolgt die Erörterung der Einwendungen Privater.
Zur zusätzlichen Information sind die detaillierte Tagesordnung und ein Informationsblatt zum Erörterungstermin im Internet auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter dem folgenden Link veröffentlicht:
Zum Verfahren allgemein: Ein Erörterungstermin dient innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange und dem/der Vorhabenträger:in sachlich zu erörtern. Im Vordergrund stehen die Information über das Vorhaben und seine Auswirkungen sowie rechtliches Gehör für die Einwender:innen und für sie die Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. So soll eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen werden, die einen Ausgleich zwischen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anstrebt. Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung zur Sache. Diese ergeht nach Abwägung und Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt.
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