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© Bezirksregierung Münster


30.10.2024
Erörterungstermin zum geplanten Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West im Zuge der A 1

Münster. Im Planfeststellungsverfahren zum geplanten Ausbau der Tank- und Rastanlage Münsterland West im Zuge der A 1 hat die für das Verfahren zuständige Bezirksregierung Münster einen weiteren Erörterungstermin festgesetzt:

Termin: Donnerstag, 31.10.2024, ab 9:30 Uhr
Ort: Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster

Bereits vom 22. bis zum 24. Juni 2021 fand ein Erörterungstermin statt. Da eine Erörterung wasserrechtlicher Fragestellungen während dieses Termins jedoch nicht möglich war, führt die Bezirksregierung Münster nun einen weiteren Erörterungstermin durch, in dem der Themenpunkt „Wasser“ isoliert betrachtet wird.

Der Erörterungstermin dient dazu, vor der Entscheidung über die beantragte Zulassung des Vorhabens im Planfeststellungsverfahren alle entscheidungserheblichen Abwägungskriterien und Einwendungen aktuell und ergebnisoffen zu prüfen und die Beteiligten im Rahmen des Erörterungstermins erneut anzuhören. Bei dem Termin am 31. Oktober 2024 geht es dabei ausschließlich um wasserbezogene Inhalte.

Der Termin ist nicht öffentlich. Teilnahmeberechtigt sind die Träger öffentlicher Belange, Betroffene und Beteiligte, die schriftlich zum Verfahren Stellung genommen haben. Medienvertreter:innen können zum Termin zugelassen werden, wenn keiner der Anwesenden Einwände dagegen hat.

Zu Beginn erfolgt eine allgemeine Information über das Planfeststellungsverfahren und den Erörterungstermin. Außerdem wird die Planung von der Vorhabenträgerin, der Autobahn GmbH des Bundes, vorgestellt. Daran anschließend werden zunächst die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen behandelt. Danach erfolgt die Erörterung der Einwendungen Privater zum Thema Wasser.

Zum Verfahren allgemein: Ein Erörterungstermin dient innerhalb eines Planfeststellungsverfahrens dazu, das Vorhaben und seine Auswirkungen mit den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Trägern öffentlicher Belange und dem/der Vorhabenträger:in sachlich zu erörtern. Im Vordergrund stehen die Information über das Vorhaben und seine Auswirkungen sowie rechtliches Gehör für die Einwender:innen und für sie die Gelegenheit, ihre Bedenken persönlich zu erläutern und Anregungen zu geben. So soll eine tragfähige Grundlage für eine transparente Entscheidung geschaffen werden, die einen Ausgleich zwischen betroffenen öffentlichen und privaten Interessen anstrebt. Die Erörterung beinhaltet keine Entscheidung zur Sache. Diese ergeht nach Abwägung und Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt.

Zur zusätzlichen Information sind die detaillierte Tagesordnung und ein Informationsblatt zum Erörterungstermin im Internet auf der Seite der Bezirksregierung Münster unter dem folgenden Link veröffentlicht: 

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