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Pressemitteilungen
23.09.2024
Regionalplan Münsterland: Regionalrat beschließt zweite Offenlegung und Fortsetzung des Verfahrens
Münster. Der Regionalrat Münsterland hat in seiner heutigen Sitzung (23.9.2024) mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gegen die Stimmen der Grünen die zweite Offenlegung des Regionalplans Münsterland beschlossen und damit die Bezirksregierung mit der Fortsetzung des Verfahrens beauftragt. Nach der ersten Erörterung im Sommer des Jahres hatte die Bezirksregierung als Planungsbehörde rund 1200 Stellungnahmen und die Ergebnisse von 10 Erörterungssitzungen in den Planentwurf eingearbeitet. Dazu wurde die Beschlussvorlage mit mehr als 12.000 Seiten des Planungswerks entsprechend überarbeitet.
In seiner heutigen Sitzung stimmte der Regionalrat über weitere Detail-Änderungen ab, die nun in eine zweite Offenlage einfließen sollen. So sollen die Potenzialbereiche der Stadt Münster zur Wohnbebauung (in reduzierter Form) ausgeweitet werden, den Städten Ahlen, Bocholt und Emsdetten werden höhere Hektar-Bedarfe zugestanden, in der Gemeinde Lotte soll ein Gewerbebereich angepasst werden. Anträge der Grünen, die Dichtewerte der neu auszuweisenden Wohnbebauungsflächen zu reduzieren und umfangreich Schutzflächen generell aus der Bauleitplanung herauszunehmen, lehnte die Mehrheit des Regionalrats ab. Der Regionalrat hat darüber hinaus die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Freiraumkonzept in Verbindung mit der anstehenden dritten Änderung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP) grundsätzlich zu überprüfen.
Die Bezirksregierung als Regionalplanungsbehörde wird die beschlossenen Änderungen nun in die Planunterlagen einarbeiten. Die einmonatige Offenlegungsphase soll voraussichtlich Ende Oktober beginnen. Stellungnahmen sind dann für vier Wochen noch einmal zu allen Änderungen gegenüber dem ersten Entwurf möglich. Eine zweite Erörterung der Stellungnahmen ist dagegen nicht geplant
Der Regionalrat wird den dann abermals überarbeiteten Entwurf voraussichtlich im Frühjahr 2025 beschließen und damit das gesamte Zukunftsverfahren innerhalb einer Wahlperiode noch vor der nächsten Kommunalwahl abgeschlossen haben.
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