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12.09.2024
Naturschutzgebiet „Berkelaue II“ weiterhin geschützt

Münster/Gescher/Stadtlohn. Das Naturschutzgebiet „Berkelaue II“ in den innerstädtischen Bereichen der Städte Gescher und Stadtlohn bleibt weiterhin geschützt. Das hat jetzt die Bezirksregierung Münster in einer ordnungsbehördlichen Verordnung verfügt.

Durch die Verordnung werden die innerstädtischen Bereiche des FFH-Gebiets Berkel einstweilig für weitere zwei Jahre sichergestellt, bis diese Bereiche in den Geltungsbereich der Landschaftspläne aufgenommen werden. Der Änderungsbeschluss für die Landschaftspläne Gescher und Stadtlohn wurde vom Kreistag des Kreises Borken gefasst. Mit den Änderungsverfahren der Landschaftspläne wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres begonnen.

Notwendig war die erneute Sicherstellung, da die ursprüngliche Naturschutzgebietsverordnung Mitte August 2022 auslief. Eine erste einstweilige Sicherstellung für zwei Jahre ist im August 2022 erfolgt. Diese kann einmalig um zwei weitere Jahre verlängert werden. Das wurde mit der aktuellen ordnungsbehördlichen Verordnung nun umgesetzt, sodass das Naturschutzgebiet bis August 2026 weiterhin geschützt ist.

Das FFH-Gebiet Berkel ist von überregionaler Bedeutung. Daher sollen die Lebensräume der auf dem Gebiet lebenden Tier- und Pflanzenarten erhalten und wiederhergestellt werden. Die Tier- und Pflanzenarten in der Berkel sind zum Teil stark gefährdet. Im Fokus stehen die Auenlebensräume sowie die Fischarten Bachneunauge, Groppe und auch der Fischotter.

Das Naturschutzgebiet mit der Berkel als ökologischer Achse ist Teil des europäischen Netzes Natura 2000. Zukünftig wird das Gebiet durch Aufnahme in die Landschaftspläne langfristig geschützt. Hiermit wird auch der EU-Vorgabe, europarechtlich geschützte Gebiete durch nationale Regelungen zu schützen, Rechnung getragen.

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