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© BLB NRW Münster/Fotograf: Christian Richters


20.08.2024
Planfeststellungsbeschluss „Neue Ems“ in Warendorf ist bestandskräftig

Klageverfahren durch Vergleich beendet

Münster/Warendorf. Die Bezirksregierung Münster hat am 12. Juni des vergangenen Jahres auf Antrag der Stadt Warendorf den Planfeststellungsbeschluss für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Warendorf "Neue Ems" im innerstädtischen Bereich (Abschnitt 1, verbunden mit Verbesserungen des Hochwasserschutzes zwischen den Emsstationierungen km 292.580 bis 294.600) erlassen. Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss haben insgesamt fünf Anwohner Klage vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster erhoben.

Im Zuge der gerichtlichen Erörterungen hat sich ergeben, dass die Gründe für die Klageerhebung einvernehmlich geklärt werden können. Das beklagte Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, die als Vorhabenträgerin beigeladene Stadt Warendorf und die Kläger haben nun gestern (19. August 2024) einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Mit diesem Vergleich sind die Klageverfahren im gegenseitigem Einvernehmen beendet worden. Der Planfeststellungsbeschluss ist damit bestandskräftig, sodass die Stadt Warendorf als Vorhabenträgerin nun mit der Umsetzung der geplanten Maßnahme „Neue Ems“ beginnen kann.

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