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Pressemitteilungen
07.08.2024
Statement des Regierungspräsidenten zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster in Sachen Abordnungen
Münster. Regierungspräsident Andreas Bothe äußert sich zu den Beschlüssen des Verwaltungsgerichts Münster: „Die Entscheidungen des Gerichts nehmen wir zur Kenntnis und respektieren diese“, betont Regierungspräsident Andreas Bothe, der gleichzeitig unterstreicht, dass das Gericht Abordnungen nicht grundsätzlich infrage gestellt hat und diese damit dem Grunde nach auch künftig möglich sind.
„Die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts wirken sich auf die 14 Fälle aus, in denen das Gericht angerufen worden ist. Mit Blick auf den schon bald bevorstehenden Schuljahresbeginn und auf die Praxis, Abordnungen jeweils zum Schulstart vorzunehmen, werden wir die bei Gericht entschiedenen Abordnungen aufheben und diese Verfahren zum kommenden Schuljahr auch nicht neu aufgreifen, sondern erst im nächsten Verfahren mitberücksichtigen“, so Bothe weiter.
Alle anderen der insgesamt 256 Abordnungen können zu Beginn des nächsten Schuljahres wie geplant durchgeführt werden.
„Soweit das Verwaltungsgericht Ermessensfehler erkannt hat und uns konkrete Hinweise zum Vorgehen in den angegriffenen Einzelfällen gegeben hat, werden wir diese bei zukünftigen Abordnungen berücksichtigen“, sagt Regierungspräsident Andreas Bothe.
Den von den aufzuhebenden Abordnungen betroffenen Schulen werde man nun eng beratend zur Seite stehen, um Lösungen zu finden, wie die Unterrichtsversorgung an diesen Schulen gleichwohl sichergestellt werden kann, so Bothe abschließend.
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