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© BLB NRW Münster/Fotograf: Christian Richters


26.06.2024
Erörterung Regionalplan: Nutzung der Windenergie - Windenergiebereiche im Regionalplan Münsterland

Münster. Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung des Regionalplans Münsterland werden diese Woche weitere Themen mit den Verfahrensbeteiligten erörtert. Von besonderer Bedeutung ist dabei auch die zukünftige Flächennutzung im Zusammenhang mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Für die Nutzung der Windenergie sollen im Regionalplan Münsterland sogenannte Windenergiebereiche im Umfang von rund 13100 Hektar festgelegt werden. Damit erfüllt die Regionalplanung die Vorgaben des Bundes und des Landes zum Erreichen der energiewirtschaftlichen Ziele.

Das Plankonzept und die konkrete Flächenauswahl wurden von den Teilnehmenden der Erörterungen heute sachlich und zielorientiert diskutiert. Dabei brachten die rund 70 anwesenden Interessensvertreter:innen ihre verschiedenen Nutzungsinteressen zum Ausdruck. Die Bezirksregierung Münster als regionale Planungsbehörde hat dabei die Aufgabe, die verschiedenen Vorstellungen, unter anderem von Seiten der Kommunen, des Naturschutzes, der Landwirtschaft und den Projektierern, in einen Ausgleich zu bringen. Die Interessensvertreter der Windenergiebranche hielten weiterhin an ihrer Kritik bezüglich der Flächenauswahl fest. Insgesamt seien in Anbetracht der zahlreichen anvisierten Projekte zu wenig Flächen in den Regionalplan aufgenommen worden, so die Argumentation. Von der Regionalplanungsbehörde wurde zuvor ein Konzept erarbeitet und alle Flächenvorschläge anhand verschiedener Kriterien bewertet. Auch die rund 500 verschiedenen Anregungen zum Themenbereich Windenergie, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens vorgebracht wurden und auch viele Flächenvorschläge für neue Windenergiebereiche enthielten, sind eingehend geprüft und heute erörtert worden.

Einig waren sich die Beteiligten, dass der Ausbau der Windenergie eine große Herausforderung bleibt und die Festlegung der Windenergiebereiche im Regionalplan nicht der Schlusspunkt ist. Zusätzliche Flächen können über kommunale Planverfahren gesichert werden. Die Absicherung laufender Genehmigungsverfahren durch eine Übergangsregelung, wie von vielen Anwesenden gefordert, ist dagegen Aufgabe des Bundes.

Neben dem großen Themenbereich Windenergie wurde heute auch die gesamten erneuerbaren Energien, wie Solar, Biomasse und Leitungstrassen, diskutiert.

Ab morgen (27.6.) wird der Erörterungstermin zu den zeichnerischen Regelegungen der einzelnen Kreise und Kommunen fortgesetzt. Gestartet wird dabei morgen mit dem Kreis Borken.

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