Presse

Hauptinhalt

Pressemitteilungen

Ein grüner Taschenrechner liegt auf mehreren Geldscheinen

© Bezirksregierung Münster


27.07.2021
Haushalte 2021 der Kreise, kreisfreien Städte und Kommunen

Die Kommunalaufsicht bei der Bezirksregierung Münster trägt dafür Sorge, dass Kommunen im Regierungsbezirk ihre Selbstverwaltung im Rahmen des geltenden Rechts ausüben. Die Schwerpunkte der Kommunalaufsicht liegen in der Allgemeinen Kommunalaufsicht und der Finanzaufsicht.

Die Bezirksregierung Münster prüft im Rahmen der Finanzaufsicht haushaltsrechtliche Satzungen und Sicherungskonzepte.

Die Behörde ist zuständig für die Überprüfung der Haushalte der Kreise Borken, Coesfeld, Recklinghausen, Steinfurt und Warendorf sowie für die drei kreisfreien Städte Bottrop, Gelsenkirchen und Münster. Zudem ist sie nach dem Stärkungspaktgesetz für die Genehmigung der Haushaltssanierungspläne der kreisangehörigen Städte im Kreis Recklinghausen sowie der Gemeinde Laer, die alle am Stärkungspakt Stadtfinanzen teilnehmen, zuständig.

Die Pressemitteilungen zu den einzelnen Haushalten werden nach Abschluss der Prüfungen an dieser Stelle gesammelt veröffentlicht:


Kreis Borken: Haushalt des Kreises genehmigt

Pressemitteilung vom 31.05.2021

Münster/Kreis Borken. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt 2021 des Kreises Borken geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 24 Prozent genehmigt. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage wurde auf 25,5 Prozent festgesetzt.

Die Gesamterträge betragen 600,542 Millionen Euro. Die Gesamtaufwendungen betragen 608,072 Millionen Euro.

Mit Rücksichtnahme auf seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden hat der Kreis Borken einen Jahresfehlbetrag von 7,530 Millionen Euro ausgewiesen. Dieser Betrag entspricht in etwa dem Jahresüberschuss 2019. Der Haushalt 2021 ist durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage fiktiv ausgeglichen. Die Planjahre 2022 bis 2024 sind ausgeglichen dargestellt.

Für den Haushaltsausgleich zeigen die Einflüsse der COVID-19-Pandemie kaum negative Auswirkungen. Durch die anlässlich dieser Pandemie dauerhaft gewährte Kosten der Unterkunft-Bundesentlastung von weiteren 25 Prozent – für den Kreishaushalt +7,85 Millionen Euro – konnten die kalkulierten pandemiebedingten Schäden gedeckt und darüber hinaus kreisumlagemindernd eingesetzt werden. Zudem hat der Kreis Borken 2021 in geringem Umfang von der gesetzlichen Möglichkeit einer Isolierung der auf die COVID-19-Pandemie entfallenden Mehrbelastung Gebrauch gemacht. So wird nur der kalkulierte Ausfall an Elternbeiträgen im Jugendamtsbudget durch einen außerordentlichen Ertrag in Höhe von 200.000 Euro isoliert.

Stadt Castrop-Rauxel: Haushaltssanierungsplan 2021 genehmigt

Pressemitteilung vom 22.07.2021

Münster/Castrop-Rauxel. Die Bezirksregierung Münster hat die neunte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021 der Stadt Castrop-Rauxel genehmigt.

Die Stadt hat nunmehr das letzte Jahr der Umsetzung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen erreicht, an dem sie seit 2012 pflichtig teilnimmt. Mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes darf nun auch die Nachtragshaushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht werden. Ursprünglich hatte die Stadt einen Doppelhaushaltsplan für 2020/2021 aufgestellt. Aufgrund größerer Veränderungen im investiven Bereich war neben der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes zusätzlich ein Nachtragshaushalt aufzustellen.

Dieser weist für das Jahr 2021 bei Gesamterträgen in Höhe von 231,67 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 231,57 Millionen Euro einen geringen Jahresüberschuss in Höhe von 0,102 Millionen Euro aus, womit das Stärkungspakt-Ziel, spätestens ab 2021 einen ausgeglichenen Haushalt ohne finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen aufzustellen, voraussichtlich erreicht wird.

Dabei ist der Stadt die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugutegekommen, die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Diese Regelung hat die Stadt angewendet.

Zur Umsetzung der Vorgaben des Stärkungspaktes hat die Stadt Castrop-Rauxel seit 2012 verschiedene Konsolidierungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt. Für das Jahr 2021 beinhaltet der Haushaltssanierungsplan 156 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 30,72 Millionen Euro.

Kreis Coesfeld: Haushalt des Kreises Coesfeld genehmigt

Pressemitteilung vom 16.04.2021

Münster/Kreis Coesfeld. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt 2021 des Kreises Coesfeld geprüft und den beschlossenen Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 29,60 Prozent genehmigt.

Gesamterträge in Höhe von 416.655.387 Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 417.135.387 Euro gegenüber. Der Haushalt wird mit einem Jahresfehlbetrag von 480.000 Euro ausgewiesen und ist durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage fiktiv ausgeglichen.

Der Hebesatz der Jugendamtsumlage wurde auf 20,94 Prozent festgesetzt.

Dabei ist dem Kreis die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugutegekommen, die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Diese Regelung hat der Kreis angewendet.

Der höhere Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft wird über den mit den kreisangehörigen Kommunen abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Abrechnung im SGB II an die kreisangehörigen Kommunen weitergegeben.


Stadt Bottrop: Haushaltssanierungsplan genehmigt

Pressemitteilung vom 11.02.2021

Münster/Bottrop. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushaltssanierungsplan 2021 der Stadt Bottrop mit einem Überschuss von 471.000 Euro genehmigt. Die Stadt hat damit das letzte Jahr des Stärkungspaktes Stadtfinanzen erreicht.

Als freiwillige Teilnehmerin hat sie in diesem Rahmen bis einschließlich 2020 eine jährliche Konsolidierungshilfe vom Land NRW erhalten, um eine langfristige und erfolgreiche Konsolidierung des Haushaltes sicherzustellen. Hierfür ist ein in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichener Haushalt vorzulegen. Dies ist bereits mit dem Doppelhaushaltsplan 2020/2021 erfolgt, der der Bezirksregierung mit dem Haushaltssanierungsplan 2020 vorgelegt wurde. Dieser sieht für 2021 bei einem Gesamtvolumen von rund 19.308.000 Euro einen Überschuss von 471.000 Euro vor. Auch die mittelfristige Finanzplanung prognostiziert positive Jahresergebnisse bis einschließlich 2024.

Zum Haushalt der Stadt Bottrop sagt Ralf Weidmann, Abteilungsleiter für Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht und Wirtschaft: „Die Stadt Bottrop hat in den vergangenen Jahren bewiesen, dass sie mit strikter Haushaltsdisziplin die Ziele des Stärkungspaktes erreichen konnte. Die Corona-Pandemie wird auch den Bottroper Haushalt nachhaltig belasten, dennoch bin ich zuversichtlich, dass sie mithilfe der Bilanzierungshilfe nach dem Corona-Isolationsgesetz den langfristigen Haushaltsausgleich von nun an auch ohne Konsolidierungshilfe des Landes erreichen kann.“

Stadt Datteln: Haushaltssanierungsplan genehmigt

Pressemitteilung vom 02.06.2021

Münster/Datteln. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushaltssanierungsplan 2021 der Stadt Datteln mit einem Überschuss von rund 594.000 Euro genehmigt und freigegeben.

Im letzten Jahr der Stärkungspaktteilnahme von Datteln liegen die Gesamterträge im Jahr 2021 bei 100,5 Millionen Euro, die Gesamtaufwendungen bei 99,9 Millionen Euro. Der Haushaltsanierungsplan wurde aufgrund der epidemischen Lage am 28. April 2021 vom Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss an Stelle des Rates beschlossen. Auch die Planjahre bis 2024 sind mit geringen Überschüssen geplant.

Die Stadt behält damit ihre finanzielle Handlungsfähigkeit und kann eingeplante freiwillige Maßnahmen und Investitionen umsetzen. Im Rahmen der freiwilligen Teilnahme hat die Stadt Datteln bis einschließlich 2020 eine jährliche Konsolidierungshilfe vom Land NRW erhalten, um die langfristige Konsolidierung des Haushalts sicherzustellen. In der Haushaltsplanung 2021 musste sie den Haushaltsausgleich erstmals wieder aus eigener Kraft schaffen.

Der Haushaltssanierungsplan enthält 103 Einzelmaßnahmen, die dazu beigetragen haben, den Haushaltsausgleich nachhaltig zu erreichen und zu verstetigen. Eine besondere Herausforderung für die Ergebnisplanung hat sich durch die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Erträge und Aufwendungen ergeben. So rechnet die Stadt Datteln insbesondere bei den Schlüsselzuweisungen, dem prognostizierten Gewerbesteueraufkommen sowie den Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer der Jahre 2021 bis 2024 pandemiebedingt mit erheblichen Ertragsausfällen.

Dabei ist der Stadt die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der Corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugutegekommen, die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten.

Stadt Dorsten: Haushaltssanierungsplan genehmigt

Pressemitteilung vom 22.07.2021

Münster/Dorsten. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushaltssanierungsplan 2021 der Stadt Dorsten genehmigt.

Die Stadt Dorsten hat damit das letzte Jahr des Stärkungspaktes Stadtfinanzen erreicht. Um eine langfristige und erfolgreiche Konsolidierung des Haushaltes sicherzustellen, hat die Stadt bis zum vergangenen Jahr eine Konsolidierungshilfe erhalten. Das Jahr 2021 ist nun das erste Jahr, in dem der Haushaltsausgleich ohne Konsolidierungshilfe dargestellt werden muss. Dies ist bereits mit dem Doppelhaushaltsplan 2020/2021 erfolgt, der der Bezirksregierung mit dem Haushaltssanierungsplan 2020 vorgelegt wurde.

Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der pandemischen Lage zu erhalten, wurde die landesgesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der Corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten geschaffen. Diese Regelung kommt nun auch der Stadt Dorsten zugute.

Das Jahr 2021 wird mit einem Jahresüberschuss von 3,945 Millionen Euro geplant. Auch die Haushaltsjahre der mittelfristigen Ergebnisplanung bis 2024 werden unter Einbeziehung eines außerordentlichen Ertrags zur Isolierung corona-bedingter Schäden mit Jahresüberschüssen geplant (2022 = 2,75 Millionen Euro; 2023 = 2,79 Millionen Euro; 2024 = 2,32 Millionen Euro).

Damit sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021 erfüllt.

Stadt Gelsenkirchen: Haushaltssanierungsplan 2021 genehmigt

Nachdem die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Gelsenkirchen durch die Bezirksregierung Münster genehmigt worden ist, kann der Haushalt der Stadt in Kraft gesetzt werden.

Die Stadt Gelsenkirchen hat damit als freiwillige Teilnehmerin das letzte Jahr des Stärkungspaktes Stadtfinanzen erreicht. Bis einschließlich 2020 wurde eine jährliche Konsolidierungshilfe vom Land Nordrhein-Westfalen an die Stadt gezahlt, um eine langfristige und erfolgreiche Konsolidierung des Haushaltes sicherzustellen.

Die jährlichen Zuweisungen des Landes waren an die Verpflichtung geknüpft, für jedes Haushaltsjahr einen in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichenen Haushalt sowie einen genehmigungsfähigen Haushaltssanierungsplan aufzustellen.

Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der pandemischen Lage zu erhalten, hat der Landtag eine gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten geschaffen. Diese Regelung kommt nun auch der Stadt Gelsenkirchen zugute.

Unter Einbeziehung eines außerordentlichen Ertrages zur Isolierung corona-bedingter Schäden wird im laufenden Haushaltsjahr ein positives Ergebnis in Höhe von 5,3 Millionen Euro ausgewiesen. Auch die kommenden Haushaltsjahre werden unter Nutzung der haushaltsrechtlichen Sonderregeln zur Isolierung corona-bedingter Schäden mit Jahresüberschüssen geplant (2022: 1,9 Millionen Euro; 2023: 6,9 Millionen Euro und 2024: 1,9 Millionen Euro). Durch die Isolierung Corona-bedingter Schäden überträgt Gelsenkirchen allerdings – wie andere Kommunen – finanzielle Belastungen in die Zukunft und wird dies bei den künftigen Haushaltsplanungen berücksichtigen müssen.

Damit sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021 erfüllt.

Stadt Gladbeck: Haushaltssanierungsplan genehmigt

Pressemitteilung vom 04.06.2021

Münster/Gladbeck. Die Bezirksregierung Münster hat den von der Stadt Gladbeck Mitte Februar 2021 beschlossenen Haushaltssanierungsplan für 2021 genehmigt.

Mit dem Haushaltsjahr 2021 ist das letzte Jahr des Stärkungspaktes Stadtfinanzen erreicht. Im Rahmen der freiwilligen Teilnahme hat die Stadt Gladbeck bis einschließlich 2020 eine jährliche Konsolidierungshilfe vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten, um die langfristige Konsolidierung des Haushalts sicherzustellen. Zusammen mit eigenen Konsolidierungsschritten konnte die Stadt so immer eine Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes erreichen.

Den dafür erforderlichen Haushaltsausgleich hat die Stadt mit dem vorgelegten Haushalt 2021 dargelegt. Dieser sieht für das Haushaltsjahr 2021 und die mittelfristige Planung bis 2024 positive Jahresergebnisse vor, so dass eine Genehmigung erfolgen konnte. Bei Gesamterträgen in Höhe von 287.068.588 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 286.674.942 Euro beträgt der diesjährige Jahresüberschuss 393.646 Euro.

Dabei ist der Stadt die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der coronabedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugutegekommen, die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Diese Regelung hat die Stadt angewendet.

Stadt Haltern am See: Haushaltssanierungsplan genehmigt

Pressemitteilung vom 22.03.2021

Münster/Haltern am See. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushaltssanierungsplan 2021 der Stadt Haltern am See mit einem Überschuss von rund 763.000 Euro genehmigt und freigegeben. Der Haushaltsanierungsplan wurde zuvor vom Haupt- und Finanzausschuss an Stelle des Rates beschlossen.

Der Ergebnishaushalt 2021 und die Planjahre bis 2024 sind mit geringen Überschüssen geplant. Der Plan 2021 erfüllt damit die gesetzlichen Voraussetzungen. Das betrifft auch den geforderten Haushaltsausgleich in der Endphase der Stärkungspaktteilnahme. Die Stadt behält damit ihre finanzielle Handlungsfähigkeit und kann eingeplante freiwillige Maßnahmen und Investitionen umsetzen.

Im Rahmen der freiwilligen Teilnahme hat die Stadt Haltern am See bis einschließlich 2020 eine jährliche Konsolidierungshilfe vom Land NRW erhalten, um die langfristige Konsolidierung des Haushalts sicherzustellen. In der Haushaltsplanung 2021 musste sie den Haushaltsausgleich erstmals wieder aus eigener Kraft schaffen. Die Gesamterträge im Jahr 2021 liegen bei 103,7 Millionen Euro. Nach Abzug der Aufwendungen in Höhe von 102,9 Millionen Euro bleibt ein Überschuss von rund 763.000 Euro aus. Aktuell tragen 141 Konsolidierungsmaßnahmen dazu bei, den Haushaltsausgleich nachhaltig zu erreichen und zu verstetigen.

Eine besondere Herausforderung für die Ergebnisplanung hat sich durch die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Erträge und Aufwendungen ergeben. So rechnet die Stadt Haltern am See bei den geplanten Gemeindeanteilen an der Einkommenssteuer sowie bei dem prognostizierten Gewerbesteueraufkommen der Jahre 2021 bis 2024 pandemiebedingt mit erheblichen Ertragsausfällen. Dabei ist der Stadt die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der Corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugutegekommen, die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Auf die hierdurch in die Zukunft verlagerten Haushaltsbelastungen muss sich die Stadt Haltern am See rechtzeitig und vorsorglich einstellen.

Stadt Herten: Haushaltssanierungsplan genehmigt

Pressemitteilung vom 02.03.2021

Münster/Herten. Die Bezirksregierung Münster hat den von der Stadt Herten Ende Januar beschlossenen Haushaltssanierungsplan 2021 nun genehmigt.

Mit dem Haushaltsjahr 2021 erreicht die Stadt Herten das letzte Jahr des Stärkungspaktes Stadtfinanzen. Im Rahmen der freiwilligen Teilnahme hat die Stadt Herten bis einschließlich 2020 eine jährliche Konsolidierungshilfe vom Land NRW erhalten, um die langfristige Konsolidierung des Haushalts sicherzustellen.

Den dafür erforderlichen Haushaltsausgleich hat die Stadt bereits mit dem Doppelhaushalt 2020/2021 dargelegt. Dieser sieht für das Haushaltsjahr 2021 und die mittelfristige Planung bis 2024 positive Jahresergebnisse vor, sodass eine Genehmigung nun erfolgen konnte. Dafür hat die Stadt Herten auch eigene Konsolidierungsschritte erfolgreich umgesetzt. 

Gemeinde Laer: Haushaltssanierungsplan 2021 genehmigt

Münster/Laer. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushaltssanierungsplan der Gemeinde Laer für das Jahr 2021 genehmigt. Der am 24. Februar 2021 vom Gemeinderat beschlossene Haushaltsplan weist bei Gesamterträgen von 13.339.000 Euro und Gesamtaufwendungen von 13.182.000 Euro einen Jahresüberschuss von 157.800 Euro aus. Hierzu tragen die sieben Maßnahmen aus dem Haushaltssanierungsplan bei, die die Konsolidierung in 2021 mit einem Volumen von 142.200 Euro unterstützen.

Seit 2017 nimmt die Gemeinde Laer freiwillig an der dritten Stufe des Stärkungspaktes Stadtfinanzen teil und schreibt ihren Sanierungsplan seitdem jährlich bis 2023 fort. In diesem Rahmen war es ihr gelungen, die 2014 eingetretene bilanzielle Überschuldung mit dem Jahresabschluss 2018 bereits wieder abzubauen und eine allgemeine Rücklage aufzubauen. Mit dem Jahresabschluss 2019 konnte das Eigenkapital dank eines Jahresüberschusses weiter gestärkt werden. Die Ziele des Stärkungspaktes, also die dauerhafte Darstellung eines ausgeglichenen Haushaltes in Planung und Rechnung, konnten somit bislang erreicht werden. Der Haushaltsplan 2021 führt diese Entwicklung fort. Für die Folgejahre 2022 bis 2024 sind ebenfalls Überschüsse geplant.

Den Haushaltsausgleich kann die Gemeinde in den Jahren 2021 bis 2024 jedoch Corona-bedingt nur mithilfe der Bildung eines außerordentlichen Ertrages erreichen. Dabei ist ihr die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugutegekommen, die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Diese Regelung hat die Gemeinde angewendet.

In den vergangenen Jahren hat die Gemeinde Laer bewiesen, dass sie dank strikter Haushaltsdisziplin den erforderlichen Haushaltsausgleich ohne finanzielle Unterstützung des Landes erreichen kann. Die Bezirksregierung zeigt sich optimistisch, dass sie dies auch in zukünftigen Haushaltsjahren schaffen wird.

Stadt Marl: Haushaltssanierungsplan 2021 genehmigt

Münster/Marl. Nachdem die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Marl durch die Bezirksregierung Münster genehmigt worden ist, kann der Haushalt der Stadt jetzt in Kraft gesetzt werden.

Die Stadt Marl gehört aufgrund ihrer bislang schwierigen Haushaltssituation zu den pflichtigen Teilnehmern am Stärkungspakt Stadtfinanzen im Regierungsbezirk Münster, die zur Erreichung von dauerhaft ausgeglichenen Haushalten eine zeitlich begrenzte finanzielle Unterstützung des Landes erhalten. Im Gegenzug muss jedoch die dauerhafte Haushaltskonsolidierung spätestens im Jahr 2021 ohne Hilfe dargestellt werden.

Diese gesetzliche Anforderung erfüllt die Stadt mit ihrem Haushaltssanierungsplan 2021. Die Stadt behält damit ihre finanzielle Handlungsfähigkeit und kann eingeplante freiwillige Maßnahmen und Investitionen umsetzen.

Der Gesamtergebnisplan weist für das Jahr 2021 ein positives Ergebnis in Höhe von 152.732 Euro aus. Auch für die Planungsjahre bis 2024 werden ausgeglichene Haushalte geplant.

Um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der pandemischen Lage zu erhalten, wurde die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der corona-bedingten Schäden in den kommunalen Haushalten geschaffen. Diese Regelung kommt nun auch der Stadt Marl zugute.

Damit sind die Voraussetzungen für eine Genehmigung der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021 erfüllt.

Stadt Münster: Haushalt 2021 genehmigt

Die Bezirksregierung Münster hat den vom Rat der Stadt Münster am 17. März 2021 beschlossenen Haushalt geprüft und genehmigt.

Demnach stehen Gesamterträge in Höhe von 1,344 Milliarden Euro Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,355 Milliarden Euro gegenüber. Der Jahresfehlbetrag liegt bei 10,7 Millionen Euro und wird durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ausgeglichen. Der Haushalt 2021 der Stadt Münster ist damit fiktiv ausgeglichen.

Die in den Planjahren angenommene positive Entwicklung bei den Erträgen reicht nicht aus, um die stetig steigenden Aufwendungen auszugleichen. Wesentliche Aufwandssteigerungen ergeben sich insbesondere in den Bereichen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aufgrund der Zunahme von Betreuungsplätzen und bei den Personalaufwendungen.

Die Haushalte der nächsten Jahre werden weiterhin deutliche Defizite ausweisen. Die Stadt Münster wird weitere Maßnahmen ergreifen müssen, um sich dem Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes wieder zu nähern. Eine besondere Herausforderung für die Ergebnisplanung hat sich durch die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Erträge und Aufwendungen ergeben.

Dabei ist der Stadt die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der Corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugutegekommen, die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten.

Die Bezirksregierung betont, dass die Investitionsplanung der Stadt Münster sich auf die Maßnahmen fokussieren sollte, die im Planungszeitraum mit den vorhandenen Ressourcen auch bewältigt werden können.

Stadt Oer-Erkenschwick: Haushaltssanierungsplan genehmigt

Pressemitteilung vom 08.04.2021

Münster/Oer-Erkenschwick. Aufgrund ihrer Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen hat die Stadt Oer-Erkenschwick seit 2012 jährliche Konsolidierungshilfen in zuletzt sinkender Höhe vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. In der Haushaltsplanung 2021 muss sie den Haushaltsausgleich erstmals wieder ohne finanzielle Unterstützung aus Stärkungspaktmitteln aus eigener Kraft schaffen. 

Der Ergebnishaushalt 2021 und die mittelfristigen Planjahre bis 2024 sind mit zunächst geringen und dann stark steigenden Überschüssen geplant. Der Haushaltssanierungsplan 2021 erfüllt damit die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere den in der Endphase der Stärkungspaktteilnahme geforderten Haushaltsausgleich. Die Stadt behält somit ihre finanzielle Handlungsfähigkeit.

Die Ergebnisplanung 2021 weist Gesamterträge von 92,4 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen von 92,2 Millionen Euro sowie einen Jahresüberschuss von rund 0,2 Millionen Euro aus. Dabei tragen 143 Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 7,8 Millionen Euro zum Erreichen des Haushaltsausgleichs bei.

Die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Erträge und Aufwendungen stellen eine besondere Herausforderung für die Haushaltsplanung dar. So rechnet die Stadt Oer-Erkenschwick bei den Steuern im gesamten Planungszeitraum mit erheblichen Ertragsausfällen. Allerdings kommt der Stadt die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der Corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugute, die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten.

Hierdurch werden allerdings Haushaltsbelastungen in die Zukunft verlagert, die die Stadt Oer-Erkenschwick bei ihren künftigen Haushaltsplanungen dann berücksichtigen muss.


Kreis Recklinghausen: Haushalt 2021 des Kreises genehmigt

Pressemitteilung vom 14.04.2021

Münster/Recklinghausen. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushalt des Kreises Recklinghausen für das Haushaltsjahr 2021 geprüft und den Umlagesatz der Kreisumlage von 35,92 Prozent genehmigt.

Der Haushalt 2021 sieht Gesamterträge in Höhe von 1,280 Milliarden Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 1,298 Milliarden Euro vor. Der geplante Fehlbetrag von 17,539 Millionen Euro wird durch die Ausgleichsrücklage abgedeckt. Der Haushalt 2021 ist damit fiktiv ausgeglichen. Der Fehlbetrag berücksichtigt auch Ertragsausfälle infolge der Corona-Pandemie.

Allerdings kommt dem Kreis Recklinghausen die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der Corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugute, die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Hierdurch werden allerdings Haushaltsbelastungen in die Zukunft verlagert, die der Kreis bei seinen künftigen Haushaltsplanungen berücksichtigen muss.

Der Kreis Recklinghausen hat den Hebesatz der Kreisumlage auf 35,92 Prozent festgesetzt und damit um 1,32 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr verringert. Dies führt zu einer Zahllast von 406,116 Millionen Euro für die kreisangehörigen Städte. Diese fällt damit um rund 9,0 Millionen Euro niedriger aus als im Vorjahr.

In der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung sind für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 weitere Fehlbeträge von insgesamt 20,235 Millionen Euro vorgesehen. Diese können ebenfalls vollständig über die Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Trotzdem führt der Kreis Recklinghausen sein Haushaltssicherungskonzept freiwillig fort. Darin wird für das Haushaltsjahr 2025 wieder ein in Erträgen und Aufwendungen ausgeglichener Haushalt dargestellt.

Nach der erfolgten Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster kann der Haushalt 2021 jetzt durch den Kreis bekannt gemacht werden.


Stadt Recklinghausen: Haushaltssanierungsplan genehmigt

Pressemitteilung vom 08.04.2021

Münster/Recklinghausen. Die Bezirksregierung Münster konnte jetzt die neunte Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2021 der Stadt Recklinghausen genehmigen. Die Stadt befindet sich damit im letzten Jahr der Umsetzung des Stärkungspaktes Stadtfinanzen, an dem sie freiwillig teilnimmt.

Bei Gesamterträgen in Höhe von 415,92 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 415,78 Millionen Euro wird für dieses Jahr ein geringer Jahresüberschuss in Höhe von 0,145 Millionen Euro erwartet. Damit wird das Stärkungspakt-Ziel, spätestens ab 2021 einen ausgeglichenen Haushalt ohne finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen aufzustellen, voraussichtlich erreicht.

Dabei ist der Stadt die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der coronabedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugutegekommen, die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Diese Regelung hat die Stadt angewendet.

Zur Konsolidierung des Haushaltes hat Recklinghausen seit 2012 jährlich einen Sanierungsplan mit unterstützenden Maßnahmen beschlossen und umgesetzt. Für das Jahr 2021 beinhaltet dieser 64 Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 33,116 Millionen Euro.

„Die Stadt Recklinghausen konnte im Rahmen des Stärkungspaktes mittels eines effektiven Sanierungskonzeptes die drohende Überschuldung erfolgreich abwenden und durch erwirtschaftete Jahresüberschüsse zuletzt auch ihr Eigenkapital stärken. Insofern bin ich optimistisch, dass Recklinghausen zukünftig auch unter den erschwerten Bedingungen durch die Corona-Krise und ohne Konsolidierungshilfe des Landes einen dauerhaften Haushaltsausgleich erzielen wird.“, so Ralf Weidmann, Abteilungsleiter für Regionale Entwicklung, Kommunalaufsicht und Wirtschaft.

Nach der erfolgten Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster kann der Haushalt 2021 jetzt durch die Stadt bekannt gemacht werden.

Kreis Steinfurt: Haushalt 2021 genehmigt

Münster/Kreis Steinfurt. Der Kreishaushalt 2021 des Kreises Steinfurt wurde durch die Bezirksregierung Münster geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der Kreisumlage von 27,8 Prozent genehmigt.

Die Haushaltssatzung geht bei Gesamterträgen in Höhe von 785 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 793 Millionen Euro von einem negativen Jahresergebnis von 7,6 Millionen Euro aus. Dieser Fehlbetrag kann durch die Inanspruchnahme des vorhandenen Eigenkapitals vollständig gedeckt werden.

Die Haushaltsplanung 2021 berücksichtigt corona-bedingte Belastungen von 3,8 Millionen Euro. Vor dem Hintergrund der pandemischen Lage hat sich der Kreistag im laufenden Haushaltsjahr dazu entschlossen die kreisangehörigen Kommunen betragsmäßig nicht stärker zu belasten, als dies 2020 der Fall war. Die Jahre der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 werden, wie bereits in den Vorjahren, mit ausgeglichenen Jahresergebnissen geplant. Somit ist ein weiterer Eigenkapitalverzehr nicht geplant.

Stadt Waltrop: Haushaltssanierungsplan genehmigt

Pressemitteilung vom 01.06.2021

Münster/Waltrop. Die Bezirksregierung Münster hat den Haushaltssanierungsplan 2021 der Stadt Waltrop genehmigt.

Die Stadt Waltrop nimmt seit 2012 am Stärkungspakt Stadtfinanzen teil und hat seitdem jährliche Konsolidierungshilfen in zuletzt sinkender Höhe vom Land Nordrhein-Westfalen erhalten. Im Haushaltsjahr 2021 muss sie den Haushaltsausgleich erstmals wieder ohne diese finanzielle Unterstützung aus eigener Kraft schaffen.

Die Ergebnisplanung 2021 weist Gesamterträge von 82,1 Millionen Euro und Gesamtaufwendungen von 82,0 Millionen Euro sowie einen Jahresüberschuss von rund 0,1 Millionen Euro aus. Dabei tragen 33 Konsolidierungsmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 8,0 Millionen Euro zum Erreichen des Haushaltsausgleichs bei. In der mittelfristigen Planung sind auch für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 Überschüsse vorgesehen, 2022 allerdings nur in sehr geringer Höhe. Der Haushaltssanierungsplan 2021 erfüllt damit die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere den in der Endphase der Stärkungspaktteilnahme geforderten Haushaltsausgleich. Die Stadt behält somit ihre finanzielle Handlungsfähigkeit.

Eine besondere Herausforderung für die Haushaltsplanung stellen in diesem Jahr die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Erträge und Aufwendungen dar. Die Stadt Waltrop rechnet im gesamten Planungszeitraum mit erheblichen Steuerausfällen. Allerdings kommt der Stadt die gesetzliche Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der Corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge) zugute, die das Land im Jahr 2020 geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten. Hierdurch werden allerdings Haushaltsbelastungen in die Zukunft verlagert, die die Stadt Waltrop bei ihren künftigen Haushaltsplanungen dann berücksichtigen muss.

Kreis Warendorf: Haushalt 2021 genehmigt

Münster/Kreis Warendorf. Der Haushalt 2021 des Kreises Warendorf wurde von Bezirksregierung Münster geprüft und mit dem beschlossenen Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage in Höhe von 29,70 Prozent genehmigt. Der Hebesatz der Jugendamtsumlage wurde auf 19,50 Prozent festgesetzt

Gesamterträgen in Höhe von 459,618 Millionen Euro stehen Gesamtaufwendungen in Höhe von 470,693 Millionen Euro gegenüber. Der Jahresfehlbetrag beträgt 11,075 Millionen Euro. Der Haushalt 2021 kann nur durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage fiktiv ausgeglichen dargestellt werden.

Von der gesetzlichen Regelung über die Isolierungsmöglichkeit der corona-bedingten Schäden im Haushalt (Mehraufwendungen und Mindererträge), die das Land geschaffen hatte, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen während der Pandemie zu erhalten, musste der Kreis keinen Gebrauch machen.

Die kreisangehörigen Kommunen werden durch den erhöhten Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft mittelbar über die gesenkte Kreisumlage entlastet.

Verwandte Themen

Service-Bereich, Kontaktformular, Inhaltsverzeichnis

Navigation

 
Move Schließen
\
Expand
Zurück Zurück Weiter Weiter
{pp_gallery_content}