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Strommast aus der Froschperspektive

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22.10.2021
Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsleitung Nordvelen – Legden-Süd ist ergangen

Münster/Gescher/Legden/Stadtlohn/Velen. Die Errichtung und der Betrieb der 380-kV-Höchstspannungsleitung von Wesel nach Meppen, im Abschnitt Nordvelen bis Legden-Süd und der Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist durch die Bezirksregierung Münster mit Beschluss vom 30. September 2021 planfestgestellt worden.

Dieser Abschnitt der 380-kV-Höchstspannungsleitung liegt auf dem Gebiet der Städte Velen, Gescher, und Stadtlohn sowie der Gemeinde Legden. Zudem sind die Städte Borken, Rhede und Greven von landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen betroffen.

Der rund 15,3 Kilometer lange Abschnitt ist der letzte Planfeststellungsabschnitt der 380-kV-Höchstspannungsleitung von Wesel nach Meppen der Vorhabenträgerin Amprion GmbH in Nordrhein-Westfalen. Die Leitung ist Bestandteil des Vorhabens „Neubau einer Höchstspannungsleitung von Dörpen/West bis Niederrhein“.

Im Verfahren sind 267 Einwendungen wegen privat betroffener Rechte und Belange rechtzeitig erhoben worden. Zudem haben 29 Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme abgegeben. Der Erörterungstermin hat vom 12. bis 16. Dezember 2016 in Gescher stattgefunden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Einwendungen Privater hat die Vorhabenträgerin zwei Planänderungen vorgenommen und in das Planfeststellungsverfahren eingebracht.

Im Planfeststellungsverfahren mit Öffentlichkeits-, Behörden- und Verbändebeteiligung sind alle eingegangenen Einwendungen, Stellungnahmen und Anregungen sorgfältig geprüft und abgewogen worden. Im Schwerpunkt zählten hierzu insbesondere die Umweltverträglichkeit, der Artenschutz, die Errichtung und der Betrieb als Erdkabel sowie die Varianten und Alternativen im Bereich Gescher.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Verfahrensbeteiligten durch öffentliche Bekanntmachung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt und auch im Hinblick auf die Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) am 22. Oktober 2021 im Amtsblatt der Bezirksregierung Münster öffentlich bekannt gemacht.

Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie werden der Planfeststellungsbeschluss sowie die durch ihn planfestgestellten Planunterlagen im Zeitraum vom 25. Oktober 2021 bis zum 8. November 2021 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster, Stichwort: Neubau 380-kV-Leitung Nordvelen – Legden Süd zur Verfügung gestellt.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses zusammen mit einer Ausfertigung der planfestgestellten Planunterlagen für die Dauer der Veröffentlichung in den von der Baumaßnahme berührten Städten Velen, Gescher, Stadtlohn, Rhede, Borken und Greven sowie der Gemeinde Legden aus.

Auf diese Offenlage wird auch durch öffentliche Bekanntmachung in der Tagespresse vor Ort in den Auslegungskommunen und im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster hingewiesen:

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