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30.09.2021
Bezirksregierung genehmigt unter Auflagen letzte Erweiterung der ZDE

Münster. Die Bezirksregierung Münster hat den von der AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR) gestellten Antrag auf Erhöhung und Erweiterung der Zentraldeponie Emscherbruch (ZDE) zur Schaffung zusätzlicher Volumina für Abfälle der Deponieklassen I, II und III unter umfangreichen Auflagen genehmigt. Einen Teil der Auflagen muss die Antragstellerin vor Beginn der Erweiterungsnutzung erfüllen. Zudem wird die Erhöhung des Deponiekörpers die letzte Erweiterung der ZDE sein, da die AGR künftige Anträge zur Schaffung weiterer Volumina während des Verfahrens ausgeschlossen hat. 

Dem Planfeststellungsbeschluss, den die Bezirksregierung Münster morgen (1.10.2021) im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Münster bekanntgibt, war seit der Antragstellung am 28. 11. 2018 ein umfangreiches Verfahren mit zwei Erörterungsterminen und zusätzlichen Gutachten vorausgegangen. Insgesamt steigert die AGR auf der ZDE mit der genehmigten Erweiterung und Erhöhung das Deponievolumen auf rund 4,6 Millionen Kubikmeter zur Sicherstellung der zehnjährigen Entsorgungssicherheit für die Deponieklassen I, II und III in der Region. Entsprechend schreibt die Genehmigung den Entsorgungs-Vorrang örtlicher und regionaler Abfälle fest.

Dies bedeutet: Prioritär werden Abfälle aus dem Gebiet des Regionalverbandes Ruhr nach dort verbracht und erst nachrangig aus dem Gebiet des übrigen Regierungsbezirkes Münster und dem übrigen Nordrhein-Westfalen. Die Annahme von Abfällen, die nicht aus diesem Einzugsgebiet stammen, ist nur nach Zustimmung der Bezirksregierung in zu begründenden Einzelfällen zulässig.

Voraussetzung für die Inbetriebnahme der nun genehmigten Erweiterungsflächen, ist eine Sicherheitsleistung, die durch das Unternehmen vor Beginn der Ablagerung zu hinterlegen ist. Diese dient der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Ablagerungs-, Stilllegungs- und Nachsorgephase. Art und Höhe der Sicherheitsleistung werden in einem gesonderten Bescheid festgelegt. Zusätzlich enthält der mehr als 200 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss zahlreiche Nebenbestimmungen, in die Einwände und Anregungen von Trägern öffentlicher Belange sowie von Privatpersonen eingegangen sind. Die Bestimmungen betreffen detailliert Schutzinteressen von Mensch und Umwelt. Sie enthalten auch genaue Vorschriften zur Überwachung von Rekultivierungserfolgen.

Der vollständige Planfeststellungsstellungsbeschluss kann ab dem 4. Oktober 2021 in den Rathäusern Gelsenkirchen, Herne und Herten sowie bei der Bezirksregierung in Münster persönlich unter Einhaltung der jeweiligen Corona-Schutzbestimmungen eingesehen werden. Einsehbar ist der verfügende Teil des Beschlusses bereits ab morgen, dem 1. Oktober 2021, 0.00 Uhr, auf der Internetseite der Bezirksregierung.

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