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Pressemitteilungen
21.07.2021
Dattelnerin wird für Rettungstat geehrt
Münster/Datteln. Weil sie umsichtig gehandelt hat, konnte Schlimmeres verhindert werden. Janine Giese hat bei einem Kellerbrand sofort alle Nachbar*innen in ihrem Haus gewarnt und Hilfe alarmiert. Durch ihr Handeln konnte vermutlich eine Gas-Explosion verhindert und alle Bewohner*innen rechtzeitig gerettet werden. Für ihre Rettungstat erhält sie heute (21.07.) von Regierungspräsidentin Dorothee Feller eine öffentliche Belobigungsurkunde.
„Sie haben mit Ihrem Handeln, Ihren Nachbarinnen und Nachbarn wahrscheinlich das Leben gerettet. Sie haben nicht weggeschaut, sondern Zivilcourage bewiesen.“, sagt Regierungspräsidentin Feller. „Ich freue mich daher sehr, Ihnen heute für Ihr vorbildhaftes Verhalten eine öffentliche Belobigungsurkunde übergeben zu dürfen.“
Die Dattelnerin bemerkte gegen Abend des 28. Mai 2020 einen unangenehmen Geruch in dem Mehrfamilienhaus, in dem sie mit ihrer 4-köpfigen Familie wohnt. Als sie die Wohnungstür öffnete, kam ihr bereits der Rauch entgegen. Mit dem Handy in der Hand machte die 31-Jährige sich auf den Weg in den Keller, wo sie eine dicke schwarze Wolke entdeckte. Sie alarmierte sofort die Feuerwehr und klopfte an alle Wohnungstüren, um die Nachbarn zu warnen. Als die Feuerwehr am Haus ankam, befand sich bereits niemand mehr im Haus. Die Feuerwehr konnte den Kellerbrand schnell löschen, bevor die Flammen auf den benachbarten Kellerraum übergingen, in dem sich die Gas-Anlage des Hauses befindet. Die Ursache für den Brand im Keller war ein technischer Defekt.
Öffentliche Belobigung
Eine Öffentliche Belobigung ist eine staatliche Anerkennung für eine Rettungstat. Die Anregung für eine öffentliche Belobigung oder für eine Rettungsmedaille kann jede*r an die zuständige Bezirksregierung oder Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalens schicken. Dabei ist es hilfreich, Zeugen*innen des Geschehens anzugeben, die den Tathergang möglichst genau schildern können. Die zuständige Bezirksregierung veranlasst die erforderlichen Ermittlungen und übersendet diese zusammen mit einer Stellungnahme zu dem Rettungsvorgang an die Staatskanzlei. Über die Anerkennung von Rettungstaten und öffentlichen Belobigungen entscheidet der Ministerpräsident.
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